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Mutter/Vater-Kind-Wohnen mit sozialpädagogischer Unterstützung

Der VSP betreut u.a. Jugendliche, Schwangere und junge Mütter/Väter. Die Wohnung im Dachgeschoss kann genutzt werden, um vor der Niederkunft in entlasteter Atmosphäre die Geburt unter pädagogischen Gesichtspunkten vorzubereiten oder nach der Geburt als Mutter/Vater-Kind-Betreuung fortzusetzen. Sozialpädagogisch wird eine individuelle Betreuung durch jeweils bestimmte Bezugspädagog:innen realisiert. Bezüglich der Versorgung ist jede/r Bewohner:in für sich selbst verantwortlich. Auf diese Weise soll u.a. die Kompetenz, das Alltagsleben in den Blick zu nehmen und zu organisieren sowie das zur Verfügung stehende Geld zu verwalten, herausgebildet werden. Nach Bedarf kann angeboten werden:

  • Betreuung einer jungen Schwangeren bzw. junger Mutter/Vater mit ein bis drei Kindern (Wohnung 1);
  • Betreuung von 1 – 2 Müttern/Väter mit jeweils ein bis zwei Kindern bzw. einer Mutter/Vater mit bis 4 Kindern (Wohnung 2).

Für junge Mütter / junge Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben und die auf Grund ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung Hilfe benötigen, bietet der VSP in Utzedel folgende Möglichkeiten zur Unterstützung an:

  • Die Betroffenen können mit ihren Kindern in einer Wohneinheit in Utzedel einziehen und dort für sich in ihrer Rolle als alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder Betreuung, Unterstützung und Begleitung erhalten. Die Hilfe kann auch schon vor der Niederkunft beginnen und die Vorbereitung auf die Geburt einschließen. Hierbei wird ein integrativer Betreuungsansatz im Zusammenhang mit der Wohngruppe des Kinder- und Jugendhauses angeboten.
  • Sie können in einer anderen Wohneinheit, (z. B. extra angemieteten Wohnraum in der Umgebung) Unterkunft finden und dort eher punktuell betreut werden. Diese Form beinhaltet keine jederzeitige Notfallhilfe durch Mitarbeiter:innen des VSP.

Dieser engere Betreuungsrahmen ist aus unserer Sicht erforderlich, da unsere Mütter bzw. Väter mit ihren neugeborenen oder kleinen Kindern oft vor einer völlig neuen Situation stehen und mit den daraus resultierenden Aufgaben stark überfordert sind. Dies hatte in der Vergangenheit zu krisenhaften Situationen geführt. Zudem haben insbesondere die Neugeborenen bzw. Kleinkinder ein erhöhtes Schutzbedürfnis. In vielen Fällen sind bei Aufnahme die Fähigkeiten und Ressourcen der Mütter bzw. Väter in Bezug auf die Bindung, Versorgung und Pflege des Kindes nicht bekannt. Daher bedarf es eines engeren Betreuungsrahmens, um Kindeswohlgefährdungen auszuschließen.

Die Betreuung im Rahmen der verfügten Fachleistungsstunden wird durch das Fachpersonal der Jugendhilfestation Demmin (incl. Bezugsbetreuer:innen) geleistet, und ist durch die Gesamtkapazität der Jugendhilfestation abgesichert. Die Fachkräfte sind über eine Rufbereitschaft zu erreichen. Durch die unmittelbare Anbindung an das Kinder- und Jugendhaus der Jugendhilfestation, ist in der Regel ein Ansprechpartner vor Ort erreichbar. Grundlage des pädagogischen Handelns bilden der Hilfeplan/Förderplan und die bestehende pädagogische Hausordnung sowie die Zusatzvereinbarungen für die Mutter/Vater, die beinhalten: Einsatz eines Babyfones, Trinktabellen, Ernährungsplan und die Kontrolle der körperlichen Unversehrtheit des Kindes zu jederzeit. Da sich der Plan am individuellen Bedarf der jungen Familie orientiert, ist es möglich, Gestaltung und Umfang der Hilfe bei veränderter Problem– bzw. Lebenslage flexibel dem aktuellen Hilfebedarf anzupassen. Ändert sich die Hilfeform (z.B. Nachbetreuung im eigenen Wohnraum), wird diese i.d.R. von den Bezugsbetreuer:innen durchgeführt, die die kleine Familie auch bisher in der Betreuten Wohnform begleiteten und zu denen sie eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut haben. Auf Grund der Arbeitsweise der Jugendhilfestation, Hilfen aus einem Team anzubieten, werden dadurch Beziehungsabbrüche vermieden.

Die Grundbetreuung im Bereich des Mutter-/Vater-Kind-Wohnens betragen für ein Elternteil mit einem Kind mindestens 10 Fachleistungsstunden, für ein Elternteil mit 2 Kindern mindestens 15 Fachleistungsstunden in der Woche pro Einzelfall als Sockelstunden. Bei einem erhöhten Bedarf (bspw. mehr als 2 Kindern pro Familie ist der zweite Mutter/Vater-Kind Platz ggf. entsprechend zusätzlich mit in Anspruch zu nehmen) , besonders intensive Begleitung im Rahmen von Kontrolle,, erhöhter Anleitungsbedarf etc.) ist eine Erhöhung der Fachleistungsstunden zur individuellen Bedarfsdeckung im Einzelfall möglich. Dies wird im Hilfe-/Förderplan festgeschrieben.

Die Betreuung von alleinerziehenden jungen Eltern mit Defiziten in der Persönlichkeitsentwicklung stellt aus unserer Sicht eine wichtige präventive Aufgabe dar. Zentral für die gesunde Entwicklung von kleinen Kindern ist, der Aufbau eines geglückten Bindungsverhaltens.

Aufbau von Bindungsfähigkeit

Entwicklungspsychologisch betrachtet geht es mit Blick auf die kleinen Kinder darum, ob es ihnen gelingt, ihre Eltern auf Anhieb auf sich aufmerksam und ihnen ihre Bedürfnisse klar zu machen. Gelingt dies nicht, verstehen die Eltern also die Kinder nicht, so verändert sich das instinkthafte Verhalten und wird unspezifisch. Es wird damit immer schwieriger zu interpretieren. Die Folge davon ist, dass Mütter ihre Kinder nicht verstehen, frustriert werden und sich ambivalent verhalten. Dies hat nunmehr wiederum zur Folge, dass die kleinen Kinder immer unsicherer hinsichtlich ihres Verhaltens werden, Vertrauen nur ungenügend aufbauen und in der Folge zu Verhaltensstörungen besonders im Kontaktverhalten neigen.

Diese von Bowlby untersuchten und vielfach bestätigten Zusammenhänge definieren unseren Betreuungsansatz gegenüber jungen Müttern / Vätern, die eigene Defizite in ihrer Persönlichkeitsentwicklung aufweisen: Im Zentrum steht also das Aufbauen einer zuverlässigen Bindung. Das Verhalten und die rudimentäre Kommunikation der Kinder wird gedeutet, erläutert und auf die Wichtigkeit, sie angemessen zu beantworten bzw. sie selbst hervorzurufen wird trainierend und modellhaft vormachend hingewiesen.

Aufsicht über das Kind gewährleisten

Das Angebot für junge Mütter oder Väter richtet sich dezidiert und exklusiv an solche Eltern, die auf Grund ihrer Persönlichkeitsentwicklung einer entsprechenden Hilfe bedürfen. Damit ist eine Klientel angesprochen, von der befürchtet wird, dass sie direkt mit der Situation, Mutter oder Vater zu sein, überfordert sein kann und von der schlimmstenfalls befürchtet werden muss, dass sie aus Überforderung die Kinder vernachlässigt oder gar schädigt. Für die pädagogische Unterstützung in einer Einrichtung für Mütter / Väter und ihre Kinder ist es daher notwendig, dass sie sich nicht nur an die Mütter / Väter richtet, sondern dass auch ganz direkt ein Auge darauf geworfen wird, wie es den kleinen Kindern geht, wie sie versorgt werden, wie der Gesundheits- und Ernährungszustand ist etc.

Rolle und Status von Eltern erwerben und leben

Mit Blick auf die jungen Eltern geht es darum, den Statusübergang in eine neue gesellschaftliche Rolle zu begleiten, Pflichten und Rechte, die mit dieser Rolle verbunden sind kennen zu lernen und zu internalisieren sowie die notwendigen Fähigkeiten hinsichtlich der Kinderversorgung und der Pflege zu vermitteln. Unsere MitarbeiterInnen sorgen dafür, dass Regelmäßigkeit und Struktur in das elterliche Leben kommt, damit jederzeit gewährleistet ist, dass die kleinen Kinder angemessen ver- und umsorgt sind. Insofern beinhaltet unser Angebot nicht nur das Wächteramt, das ansonsten beim Jugendamt angesiedelt ist, sondern auch das, was üblicherweise von einer Elternschule geleistet wird.

Im sozialen Netzwerk verankern

Eine weitere Leistung besteht darin, mit den jungen Eltern ein zuverlässiges Netzwerk aufzubauen, das tragend eingreift, wenn Hilfe notwendig wird (z.B. mit Blick auf Berufstätigkeit / Ausbildung oder auch Freizeitaktivitäten). Am Ende dieser Vernetzungsaktivitäten steht die Integration der jungen Mütter oder Väter in ein Stützungsnetzwerk, in dem die Regeleinrichtungen zur Kindererziehung eine wichtige Rolle spielen.

Kennzeichnend für diese Zielgruppe ist oft die Auseinandersetzung mit der eigenen Identität und Rolle. Diese ist oft noch nicht abgeschlossen. Für die Umwelt erlebbar äußern sich solche Prozesse u.a. in der wechselnden Zuordnung zu Subkulturen (Szeneerfahrungen), häufig wechselnden Freizeitinteressen sowie Partnerschaften und ungeklärten Zukunftsorientierungen.

Neben den vorgenannten, noch nicht abgeschlossenen Aufgaben der Persönlichkeitsentwicklung stehen für junge Einelternteile die Bewältigung von alltagspraktischen Aufgaben im Vordergrund. Aufgrund des Alters sind diese Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen oft auch im Prozess der eigenen selbstständigkeitsentwicklung. Auf Erfahrungen eines eigenverantwortlichen Lebens können sie daher noch nicht zurückgreifen. Hinzu kommt die zusätzliche Pflicht der Verantwortungsübernahme für ein Kind. Zudem ist die Schul- bzw. Berufsausbildung oft noch nicht abgeschlossen.

Aus den vorgenannten Gründen resultieren insbesondere vor dem Hintergrund einer Geburt bzw. einer zu erwartenden Geburt zusätzliche Problemlagen. So bestehen oft große Unsicherheiten bereits schon in der Schwangerschaft in Bezug auf die eigenen Handlungsfähigkeiten und –fertigkeiten gegenüber dem Kind, auf die Gesundheitssorge bzw. auf die des Kindes. Unsicherheiten, Perspektivlosigkeit, Resignation bis hin zur Adoptionsfreigabe können die Folgen für die kleine Familie sein.

Das Angebot richtet sich an Mütter und Väter, die allein für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen und die aufgrund ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung einer solchen Unterstützung bedürfen. Schwangere Frauen können bereits vor der Geburt in dieser Einrichtung aufgenommen werden.
Ziel des Leistungsangebots

Globales Ziel ist es, das zukünftig alleinsorgeberechtigte Elternteil zu befähigen, perspektivisch eigenverantwortlich und selbstständig mit ihrem/n / seinem/n Kind/ern zu leben. Angestrebt wird eine zunehmende selbstständigkeit bei der Bewältigung von Alltagsangelegenheiten bzw. -problemen. Durch das sozialpädagogische begleitete Hilfesetting soll weiterhin der Erwerb bzw. die Erweiterung sozialer Kompetenzen erreicht und eine soziale Integration der kleinen Familie in bestehende gesellschaftliche Strukturen verwirklicht werden. Durch die Förderung der sozialen Entwicklung wird eine verbesserte Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe geschaffen.

In Bezug auf die Mutterrolle bzw. Vaterrolle steht kurzfristig die bereitwillige Übernahme und Anerkennung dieser für die jungen Menschen als Ziel im Vordergrund. Langfristig ist die Stärkung der natürlichen Erziehungsfähigkeit und die Stärkung des diesbezüglichen Selbstvertrauens des Einelternteils eine realistische, zu erreichende Zielstellung. Dadurch sollen suboptimale Erziehungs- und Lebensbedingungen weitestgehend ausgeschlossen werden.

Die Zielsetzungen werden im Hilfeplanverfahren detailliert erarbeitet, im Hilfeplan formuliert und richten sich nach der zum jeweiligen Zeitpunkt entsprechenden Situation der kleinen Familie. Folgende Einzelziele sollen insbesondere beachtet werden:

  • Verantwortungsübernahme für das Kind / die Kinder;
  • Verantwortungsbewusster Umgang mit dem Kind/den Kindern;
  • Erreichung eines angemessenen Erziehungsbewußtseins;
  • Erwerb sozial angemessener Konfliktlösungsstrategien;
  • Erkennen eigener Stärken und Schwächen (realistische Selbsteinschätzung);
  • Erwerb eines erhöhten Selbstwertgefühls;
  • Entwicklung und Förderung von Freizeitinteressen;
  • Erwerb lebenspraktischer Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten;
  • Verarbeitung von Kritik und Lob;
  • Verarbeitung von Erfolgen und Misserfolgen;
  • Erweiterung der Frustrationstoleranz;
  • Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte;
  • Üben gegenseitiger Rücksichtnahme;
  • Erhöhung des Selbsthilfepotentials;
  • Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive;
  • Langfristige Integration in eine berufliche oder schulische Ausbildung.

Die Unterbringung der jungen Familie in der Mutter-Kind-Wohnform folgt einem alltagsorientierten und lebensweltbezogenen pädagogischen Ansatz, der es ermöglichen soll, unter möglichst alltagsnahen Lebensbedingungen eine eigenverantwortliche Persönlichkeit zu entwickeln. Mit Hilfe der Sozialpädagog:innen wird der junge Mensch dabei schrittweise an eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensführung herangeführt. So hat dieser die Möglichkeit, sich auszuprobieren mit ähnlichen Rahmenbedingungen, die später im eigenen Wohnraum ebenfalls realistisch sein werden.

Um diesen Verselbstständigungsprozess in einem begrenzt geschützten Rahmen zu ermöglichen, ist die Wohnform räumlich an die Jugendhilfestation, insbesondere an das Betreute Wohnen angebunden. Dadurch besteht eine hohe Ansprechbarkeit von Betreuungspersonal außerhalb der Bezugsbetreuung. Diese Art der Ansprechbarkeit vermittelt sowohl dem Einelternteil als auch dem Kind bzw. den Kindern ein hohes Maß an Sicherheit und Angstreduzierung. Durch die räumliche Beschaffenheit ermöglicht es gleichzeitig ein hohes Maß an selbstständigem Handeln.

Grundvoraussetzung für dieses Hilfeangebot ist die Freiwilligkeit und die Bereitschaft zur Mitarbeit des Einelternteils. Vorrangig wird der junge Mensch in den ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten aufgesucht und in Einzelfallarbeit beraten und praktisch unterstützt in beispielsweise folgenden Bereichen:

  • Vorbereitung auf die Geburt;
  • Praktischer Umgang mit den Säuglingen;
  • Kindgerechter Umgang in Bezug auf die Bedürfnisse des Kindes;
  • Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsfragen;
  • Ämterangelegenheiten;
  • Freizeitinteressen;
  • Umgang mit Geld;
  • Lebenspraktische Fähig– und Fertigkeiten;
  • Finden / Festigen von tagesstrukturierenden Elementen;
  • Förderung der Eigenverantwortlichkeit;
  • Kontaktgestaltung zur Herkunftsfamilie;
  • Erlernen / Festigen adäquater Verhaltensweisen in Konfliktsituationen;
  • Erhöhung der Frustrationstoleranz;
  • Angepasste Bedürfnisbefriedigung / Bedürfnisaufschub;
  • Angepasster Umgang im Zusammenleben.

Die Betreuung dieses Leistungsangebots erfolgt durch die Mitarbeiter:innen des Betreuten Wohnens der Jugendhilfestation Demmin.

Im Haus Utzedel befindet sich im Erdgeschoss die Kinder- und Jugendwohngruppe der Jugendhilfestation Demmin, im Dachgeschoss sind 2 separate Wohnungen, die als Betreutes Wohnen oder Mutter/Vater-Kind-Wohnen genutzt werden. Die erste Wohnung verfügt über vier Zimmer, die in zwei Wohnbereiche getrennt sind. Eine kleine und offene Küche sowie ein Bad mit Dusche stehen beiden Wohnbereichen gemeinschaftlich zur Verfügung. Die zweite Wohnung hat 4 Zimmer, eine große Wohnküche mit angrenzendem Aufenthaltsraum, ein Bad mit Dusche steht allen gemeinschaftlich zur Verfügung. Dieses Wohnangebot stellt einen weiteren Schritt in der Verselbstständigungskette dar. Durch die räumliche Trennung von der Wohngruppe werden Individualisierungsprozesse ermöglicht und für die zu Betreuenden sichtbar. Nach Bedarf kann angeboten werden:

  • Betreutes Wohnen / Betreutes Einzelwohnen:
    2 + 4 Plätze für Jugendliche / junge Erwachsene.

Im Rahmen der Verselbstständigungskette kann dieser Bereich für eine weitere, sichtbare Ablösung, mit dem Ziel der Ausgliederung in eigenen Wohnraum genutzt werden. Autonomie und Verantwortungsübernahme können gestärkt und selbstständiges Wohnen trainiert werden.

Grundvoraussetzung für dieses Hilfeangebot ist die Freiwilligkeit und die Bereitschaft zur Mitarbeit der jungen Menschen. Die Unterbringung von Jugendlichen in unserem Betreuten Wohnen folgt einem alltagsorientierten und lebensweltbezogenen pädagogischen Ansatz, der es ihnen ermöglicht, Abstand zum bisherigen sozialen Umfeld bzw. vom Elternhaus oder im Rahmen einer Ablösung vom bisherigem Umfeld einer anderen vollstationären Unterbringung beim eigenen oder anderer Träger zu gewinnen und ihre eigene Identität zu finden.

Ziel dabei sollte es sein, über diese Distanz eine Entspannung der familiären Beziehungen bis hin zu einer erneuten Annäherung an die Familie zu erreichen. Mit Hilfe der Sozialpädagog:innen werden die Jugendlichen an eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensführung herangeführt. Sie haben die Möglichkeit, sich auszuprobieren mit allen Rahmenbedingungen, die sie später im eigenen Wohnraum ebenfalls antreffen werden. Die Grundbetreuung im Bereich des Betreuten Wohnens betragen mindestens 5 Fachleistungsstunden wöchentlich pro Einzelfall als Sockelstunden. Individueller Bedarf wird gesondert im Hilfeplan beschrieben und mittels zusätzlicher Fachleistungsstunden zur Bedarfsdeckung im Einzelfall ausgewiesen.

Grundlage des pädagogischen Handelns bilden der Hilfeplan und die bestehende pädagogische Hausordnung. Da sich der Hilfeplan am individuellen Bedarf des Jugendlichen orientiert, ist es möglich, Gestaltung und Umfang der Hilfe bei veränderter Problem– bzw. Lebenslage flexibel dem aktuellen Hilfebedarf anzupassen. Ändert sich die Hilfeform (z. B. Nachbetreuung im eigenen Wohnraum), wird diese i.d.R. von Bezugsbetreuer:innen durchgeführt, die die Jugendlichen auch bisher in der Betreuten Wohnform betreuten und zu denen sie eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut haben. Auf Grund der Arbeitsweise der Jugendhilfestation, Hilfen aus einem Team anzubieten, werden dadurch Beziehungsabbrüche vermieden.

Das Leistungsangebot im Betreuten Wohnen richtet sich vorwiegend an Jugendliche und junge Heranwachsende beider Geschlechter, wobei entweder 2 männliche oder 2 weibliche junge Menschen in Wohnung 1 und 4 in Wohnung 2 gleichzeitig das Betreute Wohnen nutzen. Eine Heimbetreuung nach § 34 SGB VIII stellt zunächst die geeignete und notwendige Hilfe dar.

Als besonderes Gestaltungsmerkmal stellt, im Unterschied zu herkömmlichen Heimeinrichtungen, das Betreute Wohnen die Verselbstständigung und zunehmende Eigenverantwortung des jungen Menschen in den Vordergrund. Aufgrund dessen erfolgt keine 24 -Stunden-Betreuung sondern eine im Hilfeplan festgelegte wöchentliche Betreuung im Rahmen von Fachleistungsstunden.

Neben der angesprochenen Ablösung und Identitätsfindung des jungen Menschen ist ein weiterer Schwerpunkt der Betreuung die Findung, Begleitung und Realisierung einer Schul-, Anpassungs- oder beruflichen Ausbildungsperspektive.

Das Betreute Wohnen ist keine Spezialeinrichtung, in der ausschließlich Klient:innen mit spezifischen Indikationen / Diagnosen (z.B. § 35a – Heim für seelisch Behinderte) Aufnahme finden. Als ausschließende Kriterien einer Aufnahme gelten lediglich stärkere Behinderungen, die eine spezielle bauliche oder medizinisch notwendige Ausstattung dieser Einrichtung verlangen oder eine manifeste Drogen- oder Alkoholabhängigkeit vorliegt.

Im Betreuten Wohnen erfolgt eine Beratung und praktische Unterstützung beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsfragen;
  • Ämterangelegenheiten;
  • Freizeitinteressen;
  • Umgang mit Geld;
  • lebenspraktischen Fähig– und Fertigkeiten (Kochen, Wirtschaften, Haushaltsführung u.ä.);
  • Finden / Festigen von tagesstrukturierenden Elementen;
  • Förderung der Eigenverantwortlichkeit;
  • Kontaktgestaltung zur Herkunftsfamilie;
  • Erlernen / Festigen adäquater Verhaltensweisen in Konfliktsituationen;
  • Erhöhung der Frustrationstoleranz;
  • Angepasste Bedürfnisbefriedigung / Bedürfnisaufschub;
  • Angepasster Umgang im Zusammenleben.

Eine weitere Möglichkeit der Unterbringung über Tag und Nacht besteht darin, dass Jugendliche / junge Erwachsene Wohnungen beziehen, die (zeitweise) vom VSP angemietet werden und den betreffenden jungen Menschen zur Verfügung gestellt werden. Hier sind Anforderungen und Übergang zu einem eigenständigen Leben noch deutlicher.

Gruppenpädagogische Abstimmungen werden durch nachbarschaftliche Erfordernisse ersetzt. Die Betreuung in Einzelwohnungen stellt einen weiteren Schritt im Rahmen der Verselbstständigungskette dar. Inhaltlich lehnt sich diese Form der Betreuung an das Betreute Wohnen in Utzedel an, wobei der Betreuungsumfang die Nachtstunden ausschließt.

Die Betreuung erfolgt hierbei durch Absprache fester Betreuungstermine, in den der junge Mensch in dem Wohnraum aufgesucht wird.

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