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Frankendamm 52 / 54
18439 Stralsund

Rechtliche Grundlagen

„Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll ….. Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand … eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.”

Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.“ (§ 34 KJHG)

„Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.” (§ 41 KJHG)

„Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt werden …”

Rahmenbedingungen zum Hilfeangebot

Die Jugendhilfestation in Stralsund bietet dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe nach §§ 27 ff, § 35a, § 41 und nach §§ 13, Abs. 3 KJHG die Unterbringung von fünf Jugendlichen ab 15 Jahre in zwei Wohnungen an. Dieses Hilfeangebot leistet der Träger nach dem Prinzip „Hilfe aus einer Hand“ in der Jugendhilfestation.

Es stehen eine 3 – Raumwohnung sowie eine 2 – Raumwohnung für die jungen Menschen zur Verfügung. Jede Wohnung verfügt über Einzelzimmer für die Jugendlichen, eine Gemeinschaftsküche und ein Gemeinschaftsbad: Somit wird ein alltagsnaher Zustand geschaffen, da die jungen Menschen in der Regel auf den Bezug einer Einraumwohnung vorbereitet werden sollen. Alle Zimmer sind einzeln zu begehen, abschließbar und mit den notwendigsten Möbeln ausgestattet. Auch eine eigene Möblierung durch die Jugendlichen ist bei Bedarf möglich. Die Jugendlichen haben die Möglichkeit, das von ihnen bezogene Einzelzimmer individuell zu gestalten. Nach Auszug sollte jedoch das Zimmer so verlassen werden, dass ein Neubezug durch einen weiteren Jugendlichen möglich ist. Bei Nichteinhaltung behält sich die Jugendhilfestation vor, die vom Jugendlichen bei Einzug gezahlte Instandsetzungsrücklage für vom Jugendlichen selbstverursachte Schäden entsprechend dem Reparaturaufwand zu verrechnen.

Für das Betreuungspersonal steht ein separater Bereich in Form einer 1 – Raumwohnung im Eingangsbereich der Jugendwohngemeinschaft zur Verfügung.

Lage der Wohnungen

Die Wohnungen befinden sich im Stadtteil Franken im 2. OG und 3. OG in der direkten Anbindung der Jugendhilfestation. Das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss werden als Büro- und Funktionsräume der Jugendhilfestation genutzt. Durch die unmittelbare Anbindung sind eine hohe Ansprechbarkeit und kurze Wege gesichert. Zur Verfügung steht ebenfalls der nutzbare Hofbereich.

Das Wohngebiet in unmittelbarer Nähe der Stralsunder Altstadt ist sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Es sind mehrere Einkaufs-, Freizeit- und Sporteinrichtungen vorhanden. Im Stadtteil findet man unterschiedliche Schultypen, Jugendeinrichtungen, das Kino, soziale Einrichtungen und Dienste (Amt für Jugend, Familie und Soziales, Versorgungsamt, Justizgebäude). Weiterhin sind mehrere Ärzte (Allgemein-, Zahn- und andere Fachärzte) und Apotheken vorhanden.

Ziel des Leistungsangebots

Globales Ziel ist, die Entwicklung einer eigenverantwortlichen Lebensführung durch sozialpädagogische Unterstützung, Begleitung und Entlastung. Angestrebt wird eine zunehmende Selbständigkeit bei der Bewältigung von Alltagsangelegenheiten bzw. – problemen. Durch das Miteinanderleben in der Jugendwohngemeinschaft unter sozialpädagogischer Begleitung soll weiterhin der Erwerb bzw. die Erweiterung sozialer Kompetenzen erreicht und eine ungünstige (Weiter)Entwicklung von Jugendlichen in ihrem bisherigen sozialen Umfeld verhindert werden. Durch die Förderung der sozialen Entwicklung wird eine verbesserte Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe geschaffen. Zielsetzungen im Einzelfall werden im Hilfeplanverfahren erarbeitet und im Hilfeplan formuliert und richten sich nach dem Bedarf des jeweiligen Jugendlichen. Hierzu seien folgende Beispiele erwähnt:

  • Erwerb sozial angemessener Konfliktlösungsstrategien;
  • Erkennen eigener Stärken und Schwächen (realistische Selbsteinschätzung);
  • Erwerb eines erhöhten Selbstwertgefühls;
  • Entwicklung und Förderung von Freizeitinteressen;
  • Erwerb lebenspraktischer Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten;
  • Verarbeitung von Kritik und Lob;
  • Verarbeitung von Erfolgen und Misserfolgen;
  • Erweiterung der Frustrationstoleranz;
  • Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte;
  • Erweiterung empathischer Fähigkeiten;
  • Üben gegenseitiger Rücksichtnahme;
  • Erhöhung des Selbsthilfepotentials;
  • Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive.

Zielgruppe

Die Jugendwohngemeinschaft ist ein Angebot für 5 Jugendliche und junge Heranwachsende in der Regel im Alter von 15 – 21, in begründeten Einzelfällen jedoch darüber hinaus, gem. §§ 35a, 41 KJHG bis 27 Jahren. Es können gleichzeitig weibliche und männliche Jugendliche aufgenommen werden. Geeignet ist die Jugendwohngemeinschaft für Jugendliche, die auf Grund von Konfliktsituationen nicht mehr im Elternhaus bzw. bisherigen sozialen Umfeld leben wollen oder sollen, die aber bedingt durch individuelle Problemlagen bzw. Entwicklungsproblemen noch nicht im eigenen Wohnraum leben können.

Dabei ist ein Mindestmaß an Selbstverantwortung und Selbständigkeit des Jugendlichen notwendig. Das Angebot richtet sich ebenfalls Jugendliche, die im Rahmen der Verselbständigung aus der Heimerziehung abgelöst werden sollen, mit dem Hintergrund, dass der Schritt aus der Heimerziehung in den völlig eigenen Wohnraum für die Jugendlichen oft eine zu große Herausforderung ist. Hierdurch werden für die Jugendlichen frühestmögliche, geschütztere Übergänge geschaffen.

Dieses Angebot ist auch für Jugendliche oder junge Volljährige geeignet, die für die Absicherung der Teilnahme an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme eine betreute Wohnform mit sozialpädagogischer Unterstützung bedürfen.

Charakteristische Gestaltungsmerkmale

Die Unterbringung von Jugendlichen in unsere Jugendwohngemeinschaft folgt einem alltagsorientierten und lebensweltbezogenen pädagogischen Ansatz, der es ihnen ermöglicht, Abstand zum bisherigen sozialen Umfeld bzw. vom Elternhaus zu gewinnen und ihre eigene Identität zu finden. Ziel dabei sollte es sein, über diese Distanz eine Entspannung der familiären Beziehungen bis hin zu einer erneuten Annäherung an die Familie zu erreichen.

Mit Hilfe der Sozialpädagogen werden die Jugendlichen an eine selbständige und eigenverantwortliche Lebensführung herangeführt. Sie haben die Möglichkeit, sich auszuprobieren mit allen Rahmenbedingungen, die sie später im eigenen Wohnraum ebenfalls antreffen werden. Um diesen Verselbständigungsprozess in einem begrenzt geschützten Rahmen zu ermöglichen, haben wir uns entschlossen, eine Ansprechbarkeit in „Spitzen-Betreuungszeiten“, wie nachmittags und zu erhöhten „Risiko-Zeiten“, wie nachts oder am Wochenende im Abendbereich vorzuhalten. Zusätzlich existiert eine Rufbereitschaft. Die „Spitzen-Betreuungszeiten“ sind erfahrungsgemäß wochentags von ca. 17.00 (Ausbildungsende / Schulschluß) bis 22.00 Uhr (Nachtruhe) sowie am Wochenende von 18.00 bis 22.00 Uhr. Als „Risikozeiten“ haben wir die Zeiträume von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr definiert.

Dieser engere Betreuungsrahmen ist aus unserer Sicht erforderlich, da Jugendliche mit der Eigenverantwortung in herkömmlichen Wohnformen mit geringerem Betreuungsumfang erfahrungsgemäß überfordert sind. Dies führte in der Vergangenheit oft zu krisenhaften Situationen innerhalb des Wohnumfeldes. Die Betreuung in den „Spitzen-Betreuungszeiten“ wird durch das Fachpersonal des ambulanten Teams der Jugendhilfestation (incl. Bezugsbetreuer) durch eine Ansprechbarkeit vor Ort geleistet. Die „Risiko-Zeiten“ werden durch 3 externe, persönlich geeignete Personen mit möglichst pädagogischem Abschluss vor Ort abgesichert. Die Fachkräfte sind in dieser Zeit über eine Rufbereitschaft zu erreichen. Durch die unmittelbare Anbindung an die Jugendhilfestation ist in der Regel auch außerhalb der Spitzen- und Risikozeiten gewährleistet, dass ein Ansprechpartner vor Ort ist.

Die Betreuung umfasst nach Inhalt und Umfang einen Mindeststundenumfang von 8,2 Stunden wöchentlich. Hierdurch wird ein hohes Maß an Einzelarbeit sowie auch die Umsetzung gruppenspezifischer Aktivitäten gewährleistet. Grundlage des pädagogischen Handelns bilden der Hilfeplan und die bestehende pädagogische Hausordnung. Da sich der Hilfeplan am individuellen Bedarf des Jugendlichen orientiert, ist es möglich, Gestaltung und Umfang der Hilfe bei veränderter Problem– bzw. Lebenslage flexibel dem aktuellen Hilfebedarf anzupassen. Ändert sich die Hilfeform (z.B. Nachbetreuung im eigenen Wohnraum), wird diese i.d.R. von BezugsbetreuerInnen durchgeführt, die die Jugendlichen auch bisher in der Jugendwohngemeinschaft betreuten und zu denen sie eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut haben. Auf Grund der Arbeitsweise der Jugendhilfestation, Hilfen aus einem Team anzubieten, werden dadurch Beziehungsabbrüche vermieden.

Leistungsinhalte und Ausgestaltungselemente

Grundvoraussetzung für dieses Hilfeangebot ist die Freiwilligkeit und die Bereitschaft zur Mitarbeit des Jugendlichen. Vorrangig wird der Jugendliche in der Jugendwohngemeinschaft, in seinem häuslichen Umfeld aufgesucht und in Einzelfallarbeit beraten und praktisch unterstützt in beispielsweise folgenden Bereichen:

  • Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsfragen;
  • Ämterangelegenheiten;
  • Freizeitinteressen;
  • Umgang mit Geld;
  • lebenspraktischen Fähig– und Fertigkeiten;
  • Finden / Festigen von tagesstrukturierenden Elementen;
  • Förderung der Eigenverantwortlichkeit;
  • Kontaktgestaltung zur Herkunftsfamilie.

Als verstärkende Instrumente im Bereich des Sozialen Kompetenztrainings werden gruppendynamische Prozesse in beispielsweise folgenden Bereichen eingesetzt:

  • Erlernen / Festigen adäquater Verhaltensweisen in Konfliktsituationen;
  • Erhöhung der Frustrationstoleranz;
  • Angepasste Bedürfnisbefriedigung / Bedürfnisaufschub;
  • Angepasster Umgang im Zusammenleben.

Als verstärkende Instrumente im Bereich der hauswirtschaftlichen Selbständigkeit setzen wir ein positives Verstärkerprogramm ein, mit dem eine ständige Motivation bei den Jugendlichen erzeugt werden kann. Diese Zimmer- und Wohnungsbewertungen werden zweimal wöchentlich durchgeführt und einmal monatlich ausgewertet.

Die Prozessqualität der Leistung

Die Betreuung gliedert sich in 3 Phasen – die Anfangsphase (Beziehungsaufbau, Präzisierung der Aufgabenstellung), die Arbeitsphase (Erprobung und Umsetzung verschiedener Handlungsregularien mit Blick auf die konkrete Zielsetzung) und die Abschlussphase (Vorbereitung auf den Auszug, verstärkte Übernahme von Eigenverantwortung). In der Jugendwohngemeinschaft wird ein sozialpädagogischer Ansatz der Einzelfallhilfe und ein gruppenpädagogischer Ansatz, der niedrigschwellig angelegt ist, praktiziert. Dies umfasst insbesondere:

  • Durchführung von entlastenden und alle Fragen des Alltags betreffenden Gesprächen
  • Im Rahmen der Einzelfallhilfe begleiten und beraten die sozialpädagogischen MitarbeiterInnen die Jugendlichen unter anderem:
    … beim Suchen von Lern- und Arbeitsmöglichkeiten,
    … beim Erhalt von Lehr- bzw. Arbeitsstelle,
    … beim Bewältigen von Anforderungen, die Ämter an sie stellen,
    … bei der Einteilung der zu Verfügung stehenden finanziellen Mitteln
    … bei der Vorbereitung auf Gespräche und Kontakte, die sie mit Eltern etc. haben

Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Lehr- oder Arbeitsstelle, hierzu gibt es
erarbeitete Standards für die Zusammenarbeit:

  • Vereinbarung bezüglich von Zuständigkeiten und Aufgabenstellung zwischen öffentlichen/ freien- u. Bildungsträger,
  • regelmäßiger gemeinsamer Austausch über Stand der Ausbildung (Entwicklungsstand, Leistungsverhalten, Arbeitseinstellung und Anwesenheit), hierbei insbesondere die Persönlichkeitsentwicklung bezüglich der Alltagsbewältigung, Beziehungsstrukturen und der Verhaltensproblematik,
  • gemeinsame Erarbeitung von Handlungsstrategien, Interventions-möglichkeiten und Zielsetzungen,
  • für die Zielerreichung laut Hilfeplan machen sich im Einzelfall regel-mäßige Einzelgespräche oder Gespräche in Teilgruppen (Bewältigung von spezifischen Problemen und Krisensituationen) und gegenseitige Besuche vor Ort, um die einzelnen Sozialisationsfelder bzw. Umfelder kennenzulernen sowie die Aktion und Position der Jugendlichen in ihnen notwendig.
    … Auseinandersetzung über Einhaltung von Normen, die in der Jugendwohngemeinschaft gelten
    … Auseinandersetzung mit allgemeingültigen Normen von Ordnung und Sauberkeit über einen Verstärkerplan (s. Anlage)
    … Hilfe und Unterstützung bei der Planung, Organisation und Durchführung von Freizeitaktivitäten, sowie Festen und Feiern (z.B. Weihnachten, Ostern, Geburtstag)
    … Durchführung von monatlichen Gruppenversammlungen in der Jugendwohn-gemeinschaft, in der alle anstehenden Fragen und Probleme (z.B. Konflikte) gemeinsam diskutiert werden können

Jede/r Jugendliche erhält einen Bezugsbetreuer, der ihn im Alltagsgeschehen berät und praktisch unterstützt. Die Bezugsbetreuer leisten vorrangig die Einzelfallarbeit mit den jeweiligen Jugendlichen. Sie sind verantwortlich für die Koordination von Ämter- und Behördenangelegenheiten, Schriftwechsel und den Informationsfluss. Der Bezugsbetreuer ist Hauptansprechpartner und eine Art Case-Manager. Gleichzeitig stehen die Bezugsbetreuer aber auch der gesamten Gruppe als Ansprechpartner sowie für Gruppenaktivitäten zur Verfügung. Fällt der Bezugsbetreuer aufgrund von Urlaub oder Krankheit aus, übernimmt ein anderer Mitarbeiter der Jugendhilfestation in dieser Zeit die Betreuungsaufgaben. Diese Vertretung wird ermöglicht, da alle Mitarbeiter in den Betreuungsprozess der Wohngemeinschaft miteinbezogen werden und somit die dort untergebrachten Jugendlichen und deren Problemlagen kennen.

Das Team der betreuenden Mitarbeiter:innen setzt sich aus verschiedenen pädagogischen Qualifikationen zusammen. Hier arbeiten im Einzelnen:

  • 1 Dipl.-Sozialpädagoge mit Zusatzausbildung zum systemischen Familientherapeuten
  • 1 Diplom-Sozialpädagogin
  • 1 Diplom-Pädagoge mit Zusatzqualifikation zum Konfliktschlichter sowie zum Mediator
  • 1 Diplom-Pädagogin mit Zusatzqualifikation zur Bewegungstherapeutin für Psychosomatik und Sucht
  • 2 staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen

Basierend auf dem Prinzip „Hilfe aus einer Hand“ stehen dem Hilfeangebot ebenfalls die in der Jugendhilfestation tätigen weiteren Mitarbeiter u.a. der Erziehungs- und Familienberatungsstelle (Sozialpädagogin, Diplom-Psychologin) unterstützend zur Verfügung.

Konkrete Betreuungszeiten und -inhalte insbesondere in der Einzelfallarbeit werden individuell je nach Problemlage und Bedarf zwischen Jugendlichen und Betreuer festgelegt.

Neben der Arbeit im sozialen Umfeld stehen alle Angebote (räumliche und sächliche) der Jugendhilfestation zur Verfügung.

Spezielle Qualitätssicherung

Methodisch kontrollieren wir unsere Prozesse mit dem Einsatz des EME – Verfahrens. Das heißt, dass mit Beginn der Hilfe ein Erhebungsbogen mit allen am Hilfeplan Beteiligten angefertigt wird. In diesem wird der Hilfebedarf in einzelnen Bereichen festgeschrieben und sich daraus ergebende Ziele formuliert. Quartalsweise fertigt der Bezugsbetreuer einen Maßnahmebogen an, in dem Ziele, angewandte Methoden, Beobachtungen und Veränderungen und ggf. Perspektiven in der Betreuung bzw. zur Veränderung der Zielsetzung formuliert werden.

In den regelmäßig stattfindenden Fach– und Hilfeplangesprächen werden Betreuungsverlauf und Zielsetzungen dem aktuellen Bedarf angepasst. Innerhalb der Jugendhilfestation dokumentiert der Betreuer regelmäßig den Hilfeverlauf an Hand seiner persönlichen Aufzeichnungen (Falldokumentation), die Grundlage der EME – Bögen sind. Für die Mitarbeiter:innen stehen wöchentliche Team- sowie regelmäßige Fallbesprechungen und Supervisionen zur Verfügung.

Ergebnisqualität

Folgende Ergebnisse können erreicht werden:

  • Selbständiges Bewältigen von Alltagsangelegenheiten;
  • Nutzen von neu erworbenen Problemlösungsstrategien;
  • Realistische Selbsteinschätzung der eigenen Stärken und Schwächen;
  • Gesteigertes Selbstwertgefühl und gesteigerte Entscheidungsfähigkeit;
  • Gestärkte Eigenverantwortlichkeit und erweitertes Selbsthilfepotential;
  • Zufriedenheit mit dem Ergebnis der entgegengebrachten Hilfeleistung;
  • erhöhter Grad des Verselbständigungspotentials;
  • Übernahme von Verantwortung;
  • Führung eines eigenverantwortlichen, selbstbestimmten Lebens;
  • Vermittlung einer beruflichen Perspektive.

Finanzierungskonzept

Der Kostensatz für die Unterbringung setzt sich einerseits aus der Fachleistungsstunde und andererseits aus den Belegungskosten zusammen. Im Rahmen der Verwaltungspraxis wird die Abrechnungsmethode der Fachleistungsstunde so umgesetzt, dass mit der Rechnungsaufstellung eine Vergleichbarkeit auch mit anderen Finanzierungsformen gewährleistet ist. Man geht stets von der wöchentlich festgelegten Anzahl der Fachleistungsstunden aus. Diese Stunden müssen nun, weil es häufig erforderlich ist, Abrechnungszeiträume abzugrenzen (etwa bei Neuaufnahme oder bei Beendigung der Hilfe), in Tagesstundendurchschnitte umgerechnet werden.

Aus diesem Durchschnittswert kann dann ein Tageskostensatz aus Fachleistungsstunden gebildet werden. Die Berechnung der Kosten erfolgt also, indem die Wochen-Fachleistungsstunden durch die durchschnittlichen Wochenbelegungstage dividiert werden (7 Tage). Der Tagesdurchschnitt, multipliziert mit dem Kostensatz der Fachleistungsstunde, ergibt dann den Tageskostensatz aus Fachleistungsstunden. Die zusätzlichen Belegungskosten (Unterbringung) werden ebenso wie die Fachleistungsstunde auf Tageskostensätze (Belegungskosten – 5 Jugendliche pro Platz/Tag) umgerechnet. Die Belegungskosten werden für jedes Kalenderjahr neu berechnet.

Die aktuell ermittelten Belegungskosten des laufenden Kalenderjahres werden dem jeweils zuständigen Jugendamt zugesendet. Der Sockelstundensatz (Fachleistungsstunde) beträgt pro Woche 8,2 Stunden. Ein erhöhter Stundenbedarf wird individuell nach Notwendigkeit festgelegt. Analog zum BSHG können für den Kostenträger weitere Leistungsansprüche (Unterhalt, Bekleidungsgeld usw.) entstehen.

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