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Integrationshilfe
Schulbegleitung

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung

Unser Schulsystem bietet verschiedenste Instrumentarien der individuellen Förderung, um diesem Anspruch gerecht zu werden. In der praktischen Arbeit der Jugendhilfe jedoch beobachten wir, dass für eine signifikante Anzahl von Kindern und Jugendlichen die vorhandenen Unterstützungsangebote entweder nicht bedarfsgerecht oder nicht ausreichend sind, um das Recht auf Bildung entsprechend der kognitiven Fähigkeiten zu gewährleisten.

Folgen davon sind, dass vereinzelt Kinder und Jugendliche mit hohem bis mittlerem Intelligenzgrad aufgrund sozialer oder seelischer Beeinträchtigungen über Hauptschule, Förderschule bis hin zur Schule zur Individuellen Lebensbewältigung „durchgereicht“ oder gar mit Suspendierungen oder Schulverweisen belegt werden, da sie nicht mehr als beschulbar erscheinen. Damit aber werden die Verwirklichung des Rechts auf Bildung und die Schulpflicht ausgehöhlt und langfristig deren zukünftige Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verringert.

Das allgemeine Ziel unseres Leistungsangebots ist die Förderung junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung sowie der Abbau oder die Vermeidung von Benachteiligungen (SGB VIII § 1, Abs. 3, Nr.1). Zudem soll das Leistungsangebot dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (SGB VIII § 1, Abs. 3, Nr.4).

Im Besonderen geht es darum, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die (seelisch) behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. (SGB VIII § 35 a, Abs. 3 i.V.m. SGB IX §§ 90 ff). Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.

Schulbegleitung (Integrationshilfe) ist eine unterstützende Hilfe, die sich primär an Kinder und Jugendliche richtet, deren seelische Gesundheit im Sinne des § 35a SGB VIII (KJHG) mit hoher Wahrscheinlichkeit von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht. Hierbei muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere der Schwerpunkt des schulischen Bereichs die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Durch die Schulbegleitung wird das Kind oder die/der Jugendliche im schulischen Bereich begleitet und als Experte gesehen. Den Schüler:innen sind die schulischen Gegebenheiten meistens besser bekannt als dem Schulbegleiter. Diese Expertenrolle soll einerseits genutzt werden, um die Schüler:innen gezielt in ihrem Verhalten und Handeln beobachten zu können und andererseits um schulische Abläufe und Strukturen kennenzulernen. Das Angebot bezieht sich sowohl auf den Unterricht als auch auf die unterrichtsfreie Zeit (Pausen).

Mit der Schulbegleitung sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Erhöhte soziale Integration bzw. gesellschaftliche Teilhabe der Kinder/Jugendlichen
  • Stabilisierung im Schulalltag
  • Schaffung besserer Voraussetzungen zur sozialen Integration
  • Wahrnehmung individueller Problemlagen, Ursachenforschung und Anwendung möglicher Konfliktlösungsstrategien
  • Erhöhter Grad an Verselbstständigungpotentials
  • Eine Verbesserung auf der Ebene der Beziehungs- und Kommunikationsebene der Betroffenen
  • Erhöhung der Chancen zur Erreichung des angestrebten Schulabschlusses
  • Eine Zufriedenheit der begleiteten Schüler:innen mit dem Ergebnis der ihm entgegengebrachten Hilfeleistung

Als Begleitperson und Helfer:in in wichtigen Fragen des täglichen Schullebens bauen die Mitarbeiter:innen schrittweise eine tragfähige Vertrauensgrundlage auf.

Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist besonders wichtig, um einen regelmäßigen Austausch mit den Eltern zu aktuellen Zielen und Geschehnissen zu ermöglichen. So werden die Eltern in der Auseinandersetzung mit ihrem Beitrag zur Unterstützung ihres Kindes bzw. Jugendlichen und durch die Aktivierung von Ressourcen und Verständnis für ihre Rolle und der ihres Kindes in der Familie gestärkt und Schule als erlebbarer Raum vermittelt.

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