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Spezielle Problemlage

Aus der langjährigen Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind uns die besonderen Anforderungen, die an sehr junge bzw. minderjährige Einelternteile gestellt werden, bekannt.

Kennzeichnend für diese Zielgruppe ist oft die Auseinandersetzung mit der eigenen Identität und Rolle. Diese ist oft noch nicht abgeschlossen. Für die Umwelt erlebbar äußern sich solche Prozesse u.a. in der wechselnden Zuordnung zu Subkulturen (Szeneerfahrungen), häufig wechselnden Freizeitinteressen sowie Partnerschaften und ungeklärten Zukunftsorientierungen.

Neben den vorgenannten, noch nicht abgeschlossenen Aufgaben der Persönlichkeitsentwicklung stehen für junge Einelternteile die Bewältigung von alltagspraktischen Aufgaben im Vordergrund. Aufgrund des Alters sind diese Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen oft auch im Prozess der eigenen Selbständigkeitsentwicklung. Auf Erfahrungen eines eigenverantwortlichen Lebens können sie daher noch nicht zurückgreifen. Hinzu kommt die zusätzliche Pflicht der Verantwortungsübernahme für ein Kind. Zudem ist die Schul- bzw. Berufsausbildung oft noch nicht abgeschlossen.

Aus den vorgenannten Gründen resultieren insbesondere vor dem Hintergrund einer Geburt bzw. einer zu erwartenden Geburt zusätzliche Problemlagen. So bestehen oft große Unsicherheiten bereits schon in der Schwangerschaft in Bezug auf die eigenen Handlungsfähigkeiten und –fertigkeiten gegenüber dem Kind, auf die Gesundheitssorge bzw. auf die des Kindes. Unsicherheiten, Perspektivlosigkeit, Resignation bis hin zur Adoptionsfreigabe können die Folgen für die kleine Familie sein.

Lage und Räumlichkeiten des Betreuungsangebots

Der Wohnbereich ist in die Jugendhilfestation des Trägers in der Frankenvorstadt, unweit des Stadtzentrums, in der sich unter anderem das Betreute Wohnen befindet, integriert. In der Nähe befinden sich sowohl Bildungseinrichtungen (Realschule und Hauptschule mit Grundschulteil, Gymnasium, Berufsbildungszentrum) als auch diverse Einkaufsmöglichkeiten, unweit das Kino. Die Verkehrsanbindung ist ausgezeichnet (Buslinienverkehr, Hauptbahnhof Stralsund). Des weiteren befinden sich niedergelassene Kinderärzte im Wohnumfeld. Zum Haus gehört ein großes Außengelände, welches sich für die verschiedensten Freizeitangebote anbietet. Im Stadtteil selbst befindet sich das Jugendamt.

Für die Betreuung gemäß § 19 SGB VIII (KJHG) steht eine separate 2-Raumwohnung im Dachgeschoß des Hauses zur Verfügung. Diese ist so beschaffen, dass ein Zutritt ausschließlich für die zu Betreuenden gewährleistet werden kann. Die Wohnung verfügt über ein eigenes Bad mit Badewanne sowie über eine eigene Küche.

Zielgruppe des Leistungsangebots

Das Angebot richtet sich an Mütter und Väter, die allein für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen und die aufgrund ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung einer solchen Unterstützung bedürfen. Schwangere Frauen können bereits vor der Geburt in dieser Einrichtung aufgenommen werden.

Ziel des Leistungsangebots

Globales Ziel ist es, das zukünftig alleinsorgeberechtigte Elternteil zu befähigen, perspektivisch eigenverantwortlich und selbständig mit seinem/n Kind/ern zu leben. Angestrebt wird eine zunehmende Selbständigkeit bei der Bewältigung von Alltagsangelegenheiten bzw. –problemen. Durch das sozialpädagogische begleitete Hilfesetting soll weiterhin der Erwerb bzw. die Erweiterung sozialer Kompetenzen erreicht und eine soziale Integration der kleinen Familie in bestehende gesellschaftliche Strukturen verwirklicht werden. Durch die Förderung der sozialen Entwicklung wird eine verbesserte Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe geschaffen.

In Bezug auf die Mutterrolle bzw. Vaterrolle steht kurzfristig die bereitwillige Übernahme und Anerkennung dieser für die jungen Menschen als Ziel im Vordergrund. Langfristig ist die Stärkung der natürlichen Erziehungsfähigkeit und die Stärkung des diesbezüglichen Selbstvertrauens des Einelternteils eine realistische, zu erreichende Zielstellung. Dadurch sollen suboptimale Erziehungs- und Lebensbedingungen weitestgehend ausgeschlossen werden.

Die Zielsetzungen werden im Hilfeplanverfahren detailliert erarbeitet, im Hilfeplan formuliert und richten sich nach der zum jeweiligen Zeitpunkt entsprechenden Situation der kleinen Familie. Folgende Einzelziele sollen insbesondere beachtet werden:

  • Verantwortungsübernahme für das Kind / die Kinder;
  • Verantwortungsbewusster Umgang mit dem Kind/den Kindern;
  • Erreichung eines angemessenen Erziehungsbewußtseins;
  • Erwerb sozial angemessener Konfliktlösungsstrategien;
  • Erkennen eigener Stärken und Schwächen (realistische Selbsteinschätzung);
  • Erwerb eines erhöhten Selbstwertgefühls;
  • Entwicklung und Förderung von Freizeitinteressen;
  • Erwerb lebenspraktischer Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten;
  • Verarbeitung von Kritik und Lob;
  • Verarbeitung von Erfolgen und Misserfolgen;
  • Erweiterung der Frustrationstoleranz;
  • Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte;
  • Üben gegenseitiger Rücksichtnahme;
  • Erhöhung des Selbsthilfepotentials;
  • Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive;
  • Langfristige Integration in eine berufliche oder schulische Ausbildung.

Charakteristische Gestaltungsmerkmale

Die Unterbringung der jungen Familie in der Mutter-Kind-Wohnform folgt einem alltagsorientierten und lebensweltbezogenen pädagogischen Ansatz, der es ermöglichen soll, unter möglichst alltagsnahen Lebensbedingungen eine eigenverantwortliche Persönlichkeit zu entwickeln. Mit Hilfe der Sozialpädagogen wird der junge Mensch dabei schrittweise an eine selbständige und eigenverantwortliche Lebensführung herangeführt. So hat dieser die Möglichkeit, sich auszuprobieren mit ähnlichen Rahmenbedingungen, die später im eigenen Wohnraum ebenfalls realistisch sein werden.

Um diesen Verselbständigungsprozess in einem begrenzt geschützten Rahmen zu ermöglichen, ist die Wohnform räumlich an die Jugendhilfestation, insbesondere an das Betreute Wohnen angebunden. Dadurch besteht eine hohe Ansprechbarkeit von Betreuungspersonal außerhalb der Bezugsbetreuung. Diese Art der Ansprechbarkeit vermittelt sowohl dem Einelternteil als auch dem Kind bzw. den Kindern ein hohes Maß an Sicherheit und Angstreduzierung. Durch die räumliche Beschaffenheit ermöglicht es gleichzeitig ein hohes Maß an selbständigem Handeln.

Leistungsinhalte und Ausgestaltungselemente

Grundvoraussetzung für dieses Hilfeangebot ist die Freiwilligkeit und die Bereitschaft zur Mitarbeit des Einelternteils. Vorrangig wird der junge Mensch in den ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten aufgesucht und in Einzelfallarbeit beraten und praktisch unterstützt in beispielsweise folgenden Bereichen:

  • Vorbereitung auf die Geburt;
  • Praktischer Umgang mit den Säuglingen;
  • Kindgerechter Umgang in Bezug auf die Bedürfnisse des Kindes;
  • Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsfragen;
  • Ämterangelegenheiten;
  • Freizeitinteressen;
  • Umgang mit Geld;
  • Lebenspraktischen Fähig– und Fertigkeiten;
  • Finden / Festigen von tagesstrukturierenden Elementen;
  • Förderung der Eigenverantwortlichkeit;
  • Kontaktgestaltung zur Herkunftsfamilie;
  • Erlernen / Festigen adäquater Verhaltensweisen in Konfliktsituationen;
  • Erhöhung der Frustrationstoleranz;
  • Angepasste Bedürfnisbefriedigung / Bedürfnisaufschub;
  • Angepasster Umgang im Zusammenleben.

Personal

Die Betreuung dieses Leistungsangebotes wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Betreuten Wohnens der Jugendhilfestation Stralsund geleistet, wobei eine Bezugsbetreuung benannt wird. Der Bezugsbetreuer ist Hauptansprechpartner und eine Art Case-Manager. Gleichzeitig stehen die Bezugsbetreuer aber auch der gesamten Gruppe des Betreuten Wohnens als Ansprechpartner sowie für Gruppenaktivitäten zur Verfügung. Fällt der Bezugsbetreuer aufgrund von Urlaub oder Krankheit aus, übernimmt ein anderer Mitarbeiter der Jugendhilfestation in dieser Zeit die Betreuungsaufgaben. Diese Vertretung wird ermöglicht, da alle Mitarbeiter in den Betreuungsprozess der Mutter-Kind-Betreuung und des Betreuten Wohnens miteinbezogen werden und somit die dort untergebrachten Jugendlichen und deren Problemlagen kennen.

Das Team der betreuenden Mitarbeiter setzt sich aus verschiedenen pädagogischen Qualifikationen zusammen. Hier arbeiten im Einzelnen: 1 Diplom-Sozialpädagoge mit Zusatzausbildung zum systemischen Familientherapeuten, 1 Diplom-Sozialpädagogin, 1 Diplom-Pädagoge mit Zusatzqualifikation zum Konfliktschlichter sowie zum Mediator, 1 Diplom-Pädagogin mit Zusatzqualifikation zur Bewegungstherapeutin für Psychosomatik und Sucht, 2 staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und ein Erzieher. Basierend auf dem Prinzip der „Hilfen aus einer Hand“ stehen dem Hilfeangebot ebenfalls die in der Jugendhilfestation tätigen weiteren Mitarbeiter u.a. der Erziehungs- und Familienberatungsstelle (Sozialpädagogin, Diplom-Psychologin) flankierend zur Verfügung. Die Ansprechbarkeit neben der Einzelfallarbeit wird zu folgenden Zeiten vorgehalten. Im Nachmittagsbereich bis in den Abendbereich von 17.00 – 22.00 Uhr in der Woche und von 18.00 – 22.00 Uhr am Wochenende, sowie im Nachtbereich täglich von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr. Zusätzlich existiert eine Rufbereitschaft. Dieser engere Betreuungsrahmen ist aus unserer Sicht erforderlich, da insbesondere in diesem Betreuungsangebot ein hohes Maß an Kontrolle und Hilfestellung gewährleistet sein muss. Die Betreuung im Nachmittags- und Abendbereich sowie die Einzelfallarbeit wird durch das Fachpersonal des ambulanten Teams der Jugendhilfestation (incl. Bezugsbetreuer) durch eine Ansprechbarkeit vor Ort geleistet.

Die Nachtbetreuung wird durch 3 externe, persönlich geeignete Personen mit möglichst pädagogischem Abschluss vor Ort abgesichert. Die Fachkräfte sind in dieser Zeit über eine Rufbereitschaft zu erreichen. Die Zusammenarbeit mit einer Hebamme wird angestrebt. Die über die Ansprechbarkeit hinaus gehenden Einzelbetreuungsangebote sind über Fachleistungsstunden abgedeckt.

Qualitätssicherung

Methodisch kontrollieren wir unsere Prozesse mit dem Einsatz des EME – Verfahrens. Das heißt, dass mit Beginn der Hilfe ein Erhebungsbogen mit allen am Hilfeplan Beteiligten angefertigt wird. In diesem wird der Hilfebedarf in einzelnen Bereichen festgeschrieben und sich daraus ergebende Ziele formuliert. Vierteljährlich fertigt der Betreuer einen Maßnahmebogen an, in dem Ziele, angewandte Methoden, Beobachtungen und Veränderungen und ggf. Perspektiven in der Betreuung bzw. zur Veränderung der Zielsetzung formuliert werden. In den regelmäßig stattfindenden Fach – und Hilfeplangesprächen werden Betreuungsverlauf und Zielsetzungen dem aktuellen Bedarf angepasst. Neben diesen im Hilfeplanverfahren festgelegten Standards besteht zwischen der Mitarbeiterin im Jugendamt und dem/r Bezugsbetreuer/in kurze Informationswege, so dass kurzfristig auf sich verändernde Bedarfe reagiert werden kann.cInnerhalb der Jugendhilfestation dokumentiert der Betreuer regelmäßig den Hilfeverlauf an Hand seiner persönlichen Aufzeichnungen (Falldokumentation), die Grundlage der EME – Bögen sind. Weitere interne Methoden der Qualitätssicherung sind regelmäßig stattfindende Fallbesprechungen.

Supervisionen werden in Einzel- oder Gruppenveranstaltungen durchgeführt.

Ergebnisqualität

Folgende Ergebnisse können beispielsweise erreicht werden:

  • Schaffung tragbarer Erziehungsbedingungen für das Kind / die Kinder;
  • Vollständige Identifikation mit der Mutterrolle/Vaterrolle;
  • Integration in existierende (Selbst)Hilfesysteme;
  • selbständiges Bewältigen von Alltagsangelegenheiten;
  • Nutzen von neu erworbenen Problemlösungsstrategien;
  • Realistische Selbsteinschätzung der eigenen Stärken und Schwächen;
  • Gesteigertes Selbstwertgefühl und gesteigerte Entscheidungsfähigkeit;
  • Gestärkte Eigenverantwortlichkeit und erweitertes Selbsthilfepotential;
  • Zufriedenheit mit dem Ergebnis der entgegengebrachten Hilfeleistung;
  • erhöhter Grad des Verselbständigungspotentials;
  • Übernahme von Verantwortung;
  • Führung eines eigenverantwortlichen, selbstbestimmten Lebens;
  • Vermittlung einer beruflichen Perspektive.

Die Ergebnisse werden durch den Einsatz des Evaluationsbogens überprüft und dokumentiert.

Finanzierungskonzept

Der Kostensatz für die Unterbringung setzt sich einerseits aus der Fachleistungsstunde und andererseits aus den Belegungs- und Unterhaltskosten zusammen. In der Verwaltungspraxis wird die Abrechnungsmethode der Fachleistungsstunde so umgesetzt, dass mit der Rechnungsaufstellung eine Vergleichbarkeit auch mit anderen Finanzierungsformen gewährleistet ist. Man geht stets von der wöchentlich festgelegten Anzahl der Fachleistungsstunden aus. Diese Stunden müssen nun, weil es häufig erforderlich ist, Abrechnungszeiträume abzugrenzen (etwa bei Neuaufnahme oder bei Beendigung der Hilfe), in Tagesstundendurchschnitte umgerechnet werden. Aus diesem Durchschnittswert kann dann ein Tageskostensatz aus Fachleistungsstunden gebildet werden. Die Berechnung der Kosten erfolgt also, indem die Wochen-Fachleistungsstunden durch die durchschnittlichen Wochenbelegungstage dividiert werden (7 Tage). Der Tagesdurchschnitt, multipliziert mit dem Kostensatz der Fachleistungsstunde, ergibt dann den Tageskostensatz aus Fachleistungsstunden. Die Belegungskosten errechnen sich entsprechend der Kostenkalkulation aus Miete (incl. Betriebs- und Energiekosten) und Versicherungskosten zusammen.

Tageskostensatz aus Fachleistungsstunden + Tageskostensatz aus Belegungskosten + Tageskostensatz aus Unterhaltskosten pro Tag = Kostensatz pro Belegungstag der Jugendlichen

Die Belegungskosten werden bei Notwendigkeit neu berechnet. Die aktuell ermittelten Belegungskosten werden dem jeweils zuständigen Jugendamt zugesendet.
Der Sockelstundensatz (Fachleistungsstunde) beträgt pro Monat vor Geburt des Kindes 45 Fachleistungsstunden im Monat und nach der Geburt des Kindes 55 Fachleistungsstunden im Monat. Ein erhöhter Stundenbedarf kann individuell nach Notwendigkeit festgelegt werden.

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