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Wir in der Hansestadt am Sund

… seit über 30 Jahren für Sie da!

Die Jugendhilfestation in Stralsund besteht seit dem 1. Juni 1992. Sie führt Hilfen zur Erziehung nach dem Konzept der flexibel organisierten Erziehungshilfen durch.

Damit ist gemeint, daß erzieherische Hilfen nicht vorgehalten, sondern jeweils individuell für den Einzelfall neu geschaffen und weiterentwickelt werden. Jugendhilfestationen entwickeln ihre Hilfe also für den konkreten Einzelfall und bemühen sich darüber hinaus um die Einbindung aller am Geschehen Beteiligten.

Unsere Jugendhilfestation unterstützt Familien, Elternteile, Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen bei der Bewältigung erzieherischer Probleme. Als sozialpädagogische Einrichtung arbeitet sie im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und erschließt gemeinsam mit den Betroffenen eine breite Palette von Hilfemöglichkeiten.

Jugendhilfestationen sind flexibel, weil sie sich an den Stärken und Interessen, aber auch an den biographischen Hintergründen der Betroffenen orientieren und unterschiedliche methodische Ansätze anwenden, etwa im Rahmen:

  • Ambulanter sozialpädagogischer Betreuung;
  • Psychologischer Beratung / Therapien;
  • Kinder- und Jugendwohngruppe;
  • Betreutem Wohnen;
  • Kindertagesgruppe;
  • Sozialer Gruppenarbeit;
  • Arbeit mit Müttern / Vätern.

Unsere Jugendhilfestation bietet dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung nach §§ 28, 29, 30, 31, 32, 34, 35, 35a und 52 auf der Grundlage des §§ 27 ff einschließlich § 41 des SGB VIII (KJHG – Kinder- und Jugendhilfegesetz) an.

Darüber hinaus bieten wir noch:

  • TOA | Täter-Opfer-Ausgleich;
  • Mediation in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten;
  • Weiterbildungsangebote;
  • (Modell)Projekte im Rahmen der Sozialen Arbeit.

Die Mitarbeiter

Die Mitarbeiter verstehen sich als ein Team, in dem sich die einzelnen Mitglieder nicht auf die Durchführung einer bestimmten sozialpädagogischen Hilfeart und Methodik spezialisiert haben. Vielmehr fühlen sie sich für die jeweiligen Klienten zuständig. Dies bedeutet, daß sie sich ausschließlich an den je spezifischen Problemlagen der Klienten orientieren und ihre Arbeitsansätze entsprechend der Entwicklung der Klienten weiterentwickeln.

Arbeitsweise und Qualitätssicherung

Die Mitarbeiter der Jugendhilfestation arbeiten auf der Grundlage folgender Arbeitsprinzipien:

  • Anbieten von Hilfe aus einer Hand;
  • Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team;
  • Fachliche Weiterbildung der MitarbeiterInnen.

Hilfe aus einer Hand

Ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen, die im Einzelfall geeignet und notwendig sind, werden vom Team der Jugendhilfestation entsprechend ihren Möglichkeiten angeboten und durchgeführt. Die MitarbeiterInnen sind nicht auf die Durchführung einer bestimmten Hilfeform spezialisiert.

Sie verstehen sich als Ansprechpartner für Klienten unterschiedlichsten Problemlagen. So ist es möglich, daß Klienten auch bei veränderter Problemlage weiterhin innerhalb der Jugendhilfestation betreut werden. Ein bereits entstandenes Vertrauensverhältnis zwischen den Betroffenen und dem zuständigen Mitarbeiter kann so, wenn eine Veränderung der Hilfeform erforderlich wird, aufrechterhalten und weitergenutzt werden.

Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team

Alle Entscheidungen über geeignete Hilfeformen sowie das Auffinden, Organisieren und Durchführen der Hilfen sind immer Angelegenheit des gesamten Teams. Dabei ist das Einbringen von Wissen und Phantasie, von Sichtweisen und Erfahrungen eines jeden Teammitgliedes gefragt.

Die Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team unterstützt die flexible Arbeitsweise der Jugendhilfestation. Denn je mehr Sichtweisen und Erfahrungen in das Team eingebracht werden, desto unterschiedlicher und vielfältiger können Probleme der Klienten erkannt, definiert und somit bearbeitet werden.

Fachliche Weiterbildung der Mitarbeiter

Die Arbeitsweise des Teams der Jugendhilfestation stellt hohe Anforderungen an die fachliche und organisatorische Professionalität der MitarbeiterInnen. Sie müssen unterschiedlichste Probleme von Klienten erkennen und interpretieren, Kenntnisse über mögliche Hilfen besitzen und im Hilfeprozeß flexibel handeln können. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, bilden sich MitarbeiterInnen der Jugendhilfestation ständig weiter (im Rahmen vorgegebener Möglichkeiten) – sie erweitern vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten.

Einen wichtigen Beitrag dafür leisten die regelmäßig stattfindenden Teamgespräche, Besprechungen mit Fachberater, Supervision und Fallbesprechungen. Hier werden Sichtweisen und Erfahrungen ausgetauscht und kommunikative Fähigkeiten geübt bzw. gefestigt. Die im Betreuungsprozeß angewandten Handlungsstrategien werden reflektiert und neu ausgelotet. Eine solche Reflexion ist unerläßlich im Prozeß der ständigen Anpassung der Betreuungsarrangements an aktuelle Hilfebedarfe der Klienten. Darüber hinaus werden Weiterbildungsangebote und Tagungen von Weiterbildungsträgern genutzt.

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