BEENDET: 5-Tage-Wohnen

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Ziele und Charakteristika des Leistungsangebots

Das 5-Tage-Wohnen bietet Kindern / Jugendlichen Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII (KJHG). Dort sollen sie in ihrer Entwicklung gefördert, und, entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie, eine Rückkehr des Kindes / Jugendlichen in die Familie zu erreichen versucht oder die Verselbständigung des Jugendlichen gefördert und begleitet werden. Die Dauer des Aufenthalts in der Einrichtung bestimmt sich je nach Entwicklungsstand und Vorgeschichte des Kindes / Jugendlichen und den Bedingungen der Herkunftsfamilie sowie den möglichen und absehbaren Entwicklungsfortschritten.

Im Unterschied zur herkömmlichen Heimerziehung / Betreutes Wohnen wird erfolgt die Unterbringung und pädagogische Betreuung außerhalb der Herkunftsfamilie nur zeitweise, d.h. an fünf Wochentagen mit besonderem Bezug zu den Schul- bzw. Ausbildungszeiten. Als wesentliche Strukturkomponente erfordert sie daher die Aufrechterhaltung der familiären Beziehungsstrukturen in einer Verantwortungsgemeinschaft zwischen öffentlichem und freiem Jugendhilfeträger sowie den Eltern / Personensorgeberechtigten.


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Gelbes Haus: Schwedenwallweg 3 | 17109 Demmin


Zielgruppen / Indikation / Aufnahmekriterien

Das Leistungsangebot im 5-Tage-Wohnen richtet sich vorwiegend an Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende beider Geschlechter, für die eine Heimbetreuung nach § 34 KJHG zunächst die geeignete und notwendige Hilfe darstellt. Als besonderes Gestaltungsmerkmal werden, im Unterschied zu herkömmlichen Heimeinrichtungen, darüber hinaus die vorhandenen familiären Ressourcen sehr konkret in die Hilfegestaltung miteinbezogen. Die Unterbrindung und Betreuung in der Einrichtung findet somit lediglich an 5 Wochentagen (Montag bis Freitag) statt, die Kinder / Jugendlichen kehren an den Wochenenden und während der Ferien zu ihren Eltern / Personensorgeberechtigten zurück, wobei in außergewöhnliche Situationen eine Unterbringung und Betreuung gewährleistet wird durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten, etwa während der Ferien im Rahmen von Sozialpädagogischer Familienhilfe. Dafür stehen den Mitarbeiter:innen ausreichend freie Kapazitäten zur Verfügung. Durch die regelmäßige Anwesenheit der Kinder und Jugendlichen in ihrer familiären Umgebung an den Wochenenden und in den Ferien wird die Elternarbeit zu einem wichtigen Gestaltungselement im Rahmen der Hilfegewährung.

Eine Hilfe über Tag und Nacht wird vor allem dort notwendig, wo sich die Chancen für eine positive Sozialisierung im Falle eines längeren Verbleibens in der Familie auch trotz ambulanter Hilfen eher verschlechtern würden sowie Bindungs-, Identifizierungs- und Integrationsfunktionen innerhalb der Familie nicht ausreichen, um eine stabile Entwicklung der Persönlichkeit zu erreichen und / oder durch andere Hilfeformen gemäß §§ 27 ff. SGB VIII (KJHG) nicht ausreichend gestärkt werden können.

Für das Kind / den Jugendlichen wird der Bedarf einer Unterbringung über Tag und Nacht in der Regel dann gegeben sein, wenn Störungen, Krisen- und Konfliktsituationen vorliegen, die im familiären Rahmen nicht mehr oder noch nicht angegangen werden können. Dabei werden im 5-Tage-Wohnen die typischen Schwierigkeitsbilder anzutreffen und als pädagogischer Unterstützungsauftrag zu sehen sein, die als Folge von Beziehungs- und Zuwendungsdefiziten, als Folge von Mißhandlung, Demütigung und Gewaltausübung, rigider Unterdrückung und / oder allgemeiner erzieherischer Vernachlässigung auftreten. Solche typischen Schwierigkeitsbilder ergeben sich aufgrund eines dissozialen Erscheinungsbildes, mit denen die Kinder und Jugendlichen auf die erfahrene sozial-emotionale Deprivation reagieren. Solche typischen Schwierigkeitsbilder äußern sich in der Regel symptomhaft in Persönlichkeitsstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten (Impulsivität, Aggressivität, Angst, Beziehungsprobleme, geringe Frustrationstoleranz, Konzentrationsschwächen, mangelnde Wissbegierde, Missachtung von Normen und Regeln sowie in Gestalt unterschiedlichster psychopathogener Phänomene).

Das 5-Tage-Wohnen ist keine Spezialeinrichtung, in der ausschließlich Klienten mit spezifischen Indikationen / Diagnosen (z.B. § 35a – Heim für seelisch Behinderte) Aufnahme finden. Bei der Aufnahme von Kindern /Jugendlichen – gleich ob mit oder ohne seelische Behinderung – wird die geeignete und notwendige Hilfe entsprechend des individuellen Bedarfs ausgerichtet und ggf. weiterentwickelt. Die Kinder / Jugendlichen werden somit nicht der Einrichtung angepasst, sondern die Einrichtung passt sich dem individuellen Bedarf in einem intensiven Abstimmungsprocedere mit allen Beteiligten an. Als ausschließende Kriterien einer Aufnahme in die Einrichtung gelten lediglich stärkere geistige und / oder körperliche Behinderungen, die eine spezielle bauliche oder medizinisch notwendige Ausstattung dieser Einrichtung verlangen.

Grundlegende Gestaltungselemente

Gemäß den Handlungsmaximen des Kinder- und Jugendhilferechts ist Ziel dieses Leistungsangebots, den Familienverband zu stützen und deren Erhalt zu ermöglichen oder den Kindern / Jugendlichen eine auf längere Zeit angelegte Lebensform zu bieten und in Einzelfällen, auf ein selbständiges Leben außerhalb der Einrichtung vorzubereiten. Das 5-Tage-Wohnen als dezentralisierte Einrichtung gewährleistet dabei Überschaubarkeit und adressiert seine Hilfe vorrangig an Kinder- und Jugendliche aus den umliegenden Landkreisen. Damit soll insbesondere die Trennung von der gewohnten Lebenswelt vermieden und die praktische Voraussetzung für Elternarbeit gewährleistet werden. Es soll auf der Basis dieses Konzepts ein Lebensfeld geschaffen werden, das sich den Lebensverhältnissen von Kindern und Jugendlichen außerhalb der Institution annähert. Das Leben im 5-Tage-Wohnen orientiert sich daher am „normalen“ Alltag der Kinder. Die Alltagsorientierung bedingt ein hohes Maß an Selbstorganisation, d.h. alles, was die Kinder / Jugendlichen selbst tun können, wird ihnen nicht von anderen abgenommen. Dies erfordert die gemeinsame Übernahme von Verantwortung, die Anwendung demokratischer Beteiligungsstrukturen, die Zuständigkeit der Gruppe für alle Alltagsbelange sowie Transparenz bei Entscheidungen. Zur Alltagsorientierung gehört ebenso, dass die Kinder / Jugendlichen die Infrastrukturen des örtlichen Gemeinwesens (Schulen, Kindertagesstätten, Ausbildungseinrichtungen sowie Freizeiteinrichtungen) außerhalb ihrer Einrichtung nutzen.

Das bedeutet für die Pädagog:innen unter anderem, dass es keine berufsfremde Tätigkeit gibt. Die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten werden auch von den Pädagogen übernommen. Diese Alltagsorientierung möchte nicht nur Überversorgung und die damit einhergehende Unselbständigkeit der Jugendlichen und die Künstlichkeit der Heimerziehung vermeiden, sondern auch eine überzogene Therapeutisierung. Für die Therapie milieugeschädigter Kinder und Jugendlicher sind sämtliche alltägliche Handlungsabläufe und Erlebnisse nutzbar zu machen. Auch Routinetätigkeiten bieten die Chance, zum Träger spezifischer Erfahrungen zu werden. Das kindliche und jugendliche Verhalten in den verschiedenen Situationen gibt Aufschluß über zugrundeliegende Konflikte und bietet gleichzeitig aktuellen Anlaß, frühere Erfahrungen durch neue Erlebnisse zu revidieren und zu korrigieren. Sind trotzdem aufgrund der Schwere der Probleme zusätzliche therapeutische Maßnahmen nötig, so werden diese bei Bedarf bei außenstehenden Fachkräften (wie z.B. etwa bei einem Arztbesuch) durchgeführt und fügen sich so in das Prinzip der Alltagsorientierung ein.

Sozialpädagogisches Grundverständnis und Leistungen

Die Einrichtung arbeitet mit den Kindern / Jugendlichen an 5 Tagen der Woche. Sie soll somit die Familie nicht ersetzen. Die dort tätigen SozialpädagogInnen können nur bedingt das leisten bzw. vorbereiten, was eine Familie unter günstigen Bedingungen leisten kann: personale und zeitliche Kontinuität, intensiv belastbare Beziehungen, gemeinsame Gestaltung des Alltags und die Vermittlung einer lebensgeschichtlichen Biographie. Andererseits sollen die Verstrickungen und negativ wirkenden Konflikt realer Familien (Enge und Isolation, emotionale Überforderung, Zwangsmitgliedschaft, autoritäre Verfaßtheit) vermieden und die Vorzüge professioneller öffentlicher Erziehung (Fachlichkeit, hohes Reflexionsniveau, Methodenwissen und die für eine planvolle Pädagogik notwendige Distanz) genutzt werden. Im Haus sind drei Mitarbeiter:innen tätig. Damit soll gewährleistet werden, dass die Kinder und Jugendlichen ein ausdifferenziertes Beziehungsangebot antreffen und sich an diejenige oder denjenigen der Pädagogen:innen enger binden können, der / die ihrer individuellen Bedürfnis- und Problemlagen am besten gerecht wird. Die Grundorientierung des 5-Tage-Wohnens besteht aus den Elementen:

  1. Gemeinschaftliches Wohnen;
  2. Alters- und geschlechtsgemischte Gruppenzusammensetzung;
  3. Verständnis der Bedeutung der Herkunftsfamilie.

Die geschlechtsspezifische Bearbeitung altersgemäßer Probleme sowie eine Wahlmöglichkeit des Bezugspädagog:innen durch das Kind / Jugendlichen sind durch eine entsprechende Wahl der/des Mitarbeiter:in.

Folgende Leistungen werden erbracht:

  1. Sozialpädagogische Diagnostik auf deren Grundlage die Problemerfassung, der Umfang sowie Empfehlungen über Inhalt und Betreuungsintensität erfolgen, die zur Fortschreibung des Hilfeplans genutzt werden können;
  2. Sozialpädagogische Bearbeitung der im Hilfeplan formulierten Aufgabenstellung wie:

Einzelfallarbeit, wöchentliche Gruppenabende und -gespräche, Alltagsstrukturierung und Zeitplanung, Erarbeitung gemeinsamer Regeln und Normen (Hausordnung), Freiraumgestaltung, Zuverlässlichkeit der Mitarbeiter:innen als Betreuer:innen sowie der Hilfegewährung, Hilfeabbruch, Einbindung der Kinder / Jugendlichen in vorhandene Vereine und Organisationen zur Nutzung und zum Ausbau individueller Interessen sowie zur Schaffung von Alternativangeboten, Möglichkeiten der Änderung von Betreuungsangeboten innerhalb und außerhalb der Jugendhilfestation.

  1. Elternarbeit: Regelmäßige Einbeziehung der Eltern in die pädagogische Arbeit, Hausbesuche, Beteiligung der Eltern in der Einrichtung, Heranführen und Hinzuziehen der Eltern bei Schulkontakten, Abstimmung und Reflexion von Aufgabenstellungen und Absprachen bei der Problembearbeitung, Vorbereitung und Auswertung der Aufenthalte in der Häuslichkeit;
  2. Zusammenarbeit mit Schule: Ständiger Kontakt und Abstimmung mit den zuständigen Lehrern, individuelle Förderung bspw. Hausaufgabenhilfe, Begleitung und Unterstützung bei Problemlösungen mit Justiz und Bewährungshelfern;
  3. Arbeit mit der Gruppe.

In der inhaltlichen Arbeit können folgende weitere methodische Ansätze Gegenstand der Betreuung sein:

Interaktionspiele

    • Soziales Lernen;
    • Toleranzverhalten;
    • Pubertätsprobleme;
    • Krisenbewältigung;
    • Gruppendynamische Prozesse;
    • Rollenverhalten;
    • Gewalt und Rechtsradikalismus;
    • Einordnen/Unterordnen;
    • Soziales Umfeld- Stabilität im eigenen Umfeld (Bekanntenkreis, Clique);
    • Themenspezifische Aufgabenstellung;
    • Gerechte Gemeinschaften;
    • Sexualerziehung;
    • Partnerschaftsprobleme;
    • Individuelle Lösungssuche- weg vom Modelllernen;
    • Individuelle Befähigungen;
    • Persönliche Hygiene;
    • Ernährung;
    • Einkauf;
    • Wohnung- Reinigung;
    • Gestaltung des eigenen sinnvollen und günstigsten Tagesablaufs;
    • Beratung und Kenntnisvermittlung;
    • Was ist mein eigenes Lebensziel;
    • Wie kann ich mit anderen Menschen zusammenleben;
    • Was fordern andere von mir und was will ich von ihnen;
    • Wie funktioniert der menschliche Körper, wann ist er krank;
    • Was ist Liebe und wie wird sie erhalten;
    • Elternarbeit;
    • Prävention als vorbeugende Aufklärungsarbeit
      (Alkoholkonsum, Kriminalität, Aggressivität u.a.).

Gruppenzusammensetzung und gruppenpädagogischer Ansatz

Die Gruppenzusammensetzung ist nach Alter und Geschlecht gemischt und von unterschiedlichen Problemlagen bestimmt. Die kleine, nach dem Familienprinzip gegliederte Gruppe bietet den Vorteil, dass die Kinder nicht mehr mehrmals die Altersgruppe wechseln müssen. Die Altersmischung verringert die Konkurrenz der Kinder untereinander und ermöglicht vielfältige Anlässe sozialen Lernens und Verhaltens. Die koedukative Erziehungsform soll eine Selbstverständlichkeit im Umgang miteinander herstellen. Die familiengegliederte Gruppe soll es ermöglichen, daß Erziehung „wie in der natürlichen Familie“ fast wie nebenbei stattfinden kann und an die Stelle des dauernden Erzogenwerdens ein wirkliches Zusammenleben tritt.

Der Erziehung in der Gruppe der Gleichen und der Gemeinschaft kommt für die menschliche Entwicklung eine hervorragende Bedeutung zu. In vielen Fällen scheint es gerade hier möglich, den Kindern und Jugendlichen Gefühle von Solidarität, Emotionalität, Aufeinander-Angewiesensein und die Qualität stabiler längerfristiger Beziehungen zu vermitteln. Das Zusammenleben von sieben Kindern mit ihren PädagogInnen soll die sozialen Beziehungen fördern und auf der Basis konstanter, berechenbarer Beziehungen innerhalb der Wohngruppe den emotionalen Bezugspunkt und Rückhalt für die Bewohner:innen darstellen. Gerade hier können elementare Formen sozialer Interaktionen gelernt und ausprobiert werden. Gemeinsames Spielen, Theaterspielen, Kommunikationsübungen (Diskussionen), Bewegung, Ausflüge sind neben dem alltäglichen Zusammenleben Beispiele für die Umsetzung einer Gruppenpädagogik im 5-Tage-Wohnen. Ein weiteres Beispiel ist die Gruppenkonferenz, dadurch das Sozialverhalten gelernt und angewendet werden kann und ein demokratischer Erziehungsstil verwirklicht werden kann. In diesen Besprechungen können sich die Kinder und Jugendlichen an der Gestaltung des Gruppenlebens und an Entscheidungen im Heim beteiligen und ihren Fähigkeiten entsprechend eigene Probleme und Konflikte bearbeiten.

Elternarbeit

Damit Kinder im Spannungsfeld zwischen Herkunftsfamilie und Fremdunterbringung ihre Orientierung finden können, werden die Bezüge zur Herkunftsfamilie aufrechterhalten und nach Möglichkeit positiv entwickelt. Die 5-Tage-Haus-PädagogInnen helfen den Kindern dabei, eine „emotionale Position“ zu finden, in der sie sich mit ihrem Erleben von Eltern auseinandersetzen können. Die Wünsche der Kinder nach Aufrechterhaltung von Kontakten zu Eltern und Verwandten werden akzeptiert und unterstützt. Ziel ist es, den Kindern die Verarbeitung von Trennungserlebnissen und eine (Neu-)Bewertung ihrer Beziehungen zu ihren Eltern zu ermöglichen und sie eine Position im Beziehungssystem des 5-Tage-Heimes finden zu lassen. Die Beziehungen der Pädagog:innen zu den Herkunftsfamilien orientieren sich weg von Konkurrenz, Rivalität und Misstrauen hin zu gegenseitigen Hilfen und Aussprachen. Elternarbeit wird durch vielfältige Formen der Information, Kooperation, Teilnahme an Festen, Elterntagen und sonstigen Aktivitäten ermöglicht sowie in laufenden Beratungen und gemeinsamem Handeln verwirklicht.

Gewöhnungsphase

Die Hilfe einer Unterbringung über Tag und Nacht kann dann eher erfolgreich sein, wenn sie auch gewünscht ist. Daher kann eine Kennenlern- bzw. Gewöhnungsphase dem Kind / Jugendlichen die Gewähr bieten, die Einrichtung und ihre Bewohner kennenzulernen, um sich dann zu entscheiden. So kann die Angst genommen werden, „in ein Heim gesteckt“ zu werden, in das es/er gar nicht will. Der geeignete Zeitpunkt für eine solche Entscheidung ist die nach sechs bis acht Wochen nach der Aufnahme stattfindende Hilfekonferenz. Dieser Zeitraum ermöglicht ein intensives Kennenlernen auf beiden Seiten und ermöglicht, die Entscheidung für oder gegen ein Verbleiben besser zu begründen. Aus Sicht der Einrichtung muss berücksichtigt werden, dass eine bestehende Gruppe nicht zu jeder Zeit jedes Kind oder jeden Jugendlichen integrieren kann. Eine Anhäufung gleichartiger Probleme sollte daher vermieden werden. Deshalb ist es förderlich, wenn grundsätzlich bei der Platzierung eines Kindes oder eines Jugendlichen die Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Gruppen besteht. Das 5-Tage-Wohnen hat diese Wahlmöglichkeit nicht und muss dies durch eine umso sorgfältigere Abklärung der individuellen Aufnahmeindikation kompensieren.

Individuelle Zusatzleistungen

Individuelle Leistungen werden separat entweder über Fachleistungsstunden der Jugendhilfestation oder durch andere hilfeleistende Institutionen erbracht und abgerechnet. Dazu bedarf es der differenzierten Erhebung und Festellung des jeweiligen Hilfe- und Förderbedarfs:

Psychologische Diagnostik

  1. Systematisch erhobene testdiagnostische Daten mit Hilfe gängiger und anerkannter Testinstrumente und Fragebögen für die Leistungs- Persönlichkeits- und Entwicklungsdiagnostik. Bei speziellen Fragestellungen, z.B. genauere Untersuchung von Teilleistungsschwächen mit Ableitung einer differenzierten Therapie oder schwerwiegenden Störungsbildern mit der Notwendigkeit ärztlicher Abklärung, werden die Möglichkeiten ambulanter Erwachsenen- und Jugendpsychiatrischer Praxen genutzt.

  2. (Sozial)pädagogische Beobachtungen innerhalb der Gruppe

Psychotherapeutische Leistungen

Der Träger ermöglicht verhaltens- und familientherapeutische Leistungen durch Psycholog:innen dann, wenn sie im Hilfeplan verankert und beschrieben sind. Die Organisation der bedarfsgerechten Mitarbeit einer sozialpädagogischen Fachkraft (Heilerzieher:in) oder einer psychologischen Fachkraft ist im Rahmen von individuellen Sonderleistungen möglich.

Sonderaufwendungen im Einzelfall

Sonderaufwendungen im Einzelfall werden individuell erbracht, wie z.B. Vernetzung und Zusammenarbeit mit Spezialdiensten (Ärzten, Psychatrien).

BEENDET: KIDS - Soziale Gruppenarbeit

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Sozialpädagogisches Angebot für 13 – 15-jährige Jugendliche


Zielstellung und Zielgruppe

Unsere Zielgruppe sind junge Jugendliche im Alter zwischen 13 und 15 Jahren mit vielschichtigen Problemlagen, insbesondere in der Familie, der Schule und im Umgang mit Gleichaltrigen / Freundschaften.

Die Familie behält auch im Jugendalter ihren Einfluß und ihre Bedeutung bei. Deshalb ermutigen wir die Familien, den Kontakt und die rationale Argumentation mit ihren Kindern zu pflegen.

Die Schule ist ein zentrales Sozialisationsfeld und Schulversagen stellt ein großes Entwicklungsproblem für die Kids dar. Deshalb versuchen wir, den Kontakt zwischen Lehrern und Schülern wiederherzustellen und zu verbessern und unterstützen die Kids dabei, sowohl schulisch als auch außerschulisch neue Lernerfahrungen zu machen. Weiterhin erarbeiten wir mit allen Beteiligten schulische und berufliche Orientierungen und Perspektiven.

Mit der Einbeziehung von Gruppenangeboten in die Erziehungsbegleitung für Kids tragen wir der besonderen Bedeutung der Gleichaltrigengruppe in diesem Alter Rechung. Die Gruppe kann zur Orientierung und Stabilisierung beitragen und emotionale Geborgenheit gewähren. Sie bietet sozialen Freiraum für die Erprobung neuer Möglichkeiten des Sozialverhaltens. Sie hat eine wichtige Funktion in der Ablösung von den Eltern und kann zur ldentitätsfindung beitragen. Die Gruppe bietet weiterhin einen Rahmen, in dem Freundschaftsbeziehungen aufgebaut werden können. Deshalb bieten wir Zeit, Raum und Aktivitäten für mehrere Kids an (Kids Gruppe).

Als Begleiter:innen, Berater:innen und Betreuer:innen der Jugendlichen geht es uns darum, im Dilemma zwischen Gewährung von Autonomie und Kontrolle der Jugendlichen eine Balance zwischen selbständigem Handeln und Kommunikation, zwischen Trennung und Bindung und zwischen Konflikt und Harmonie zu finden. Unser Ziel ist es, den Jugendlichen im Austausch zwischen den Generationen als kompetente Gesprächspartner bei der Lösung ihrer schwierigen Entwicklungsaufgaben hilfreich zur Seite stehen.

Bausteine der Arbeit mit Kids:

  • Einzelberatungen;
  • Kleingruppenarbeit;
  • Aktionstage und Freizeitfahrten;
  • Netzwerkarbeit /Familienarbeit.

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BEENDET: Erziehungs- und Jugendberatung

Ziele der Erziehungs- und Jugendberatung

Erziehungsberatung soll nach SGB VIII (KJHG § 28) „ ... Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen.“ Im einzelnen bedeutet dies:

  • Beratung soll zum Ziel haben, dass die Kinder und Jugendlichen ihre Handlungsmacht erweitern und ihr Konflikt- und Krisenmanagement verbessern;
  • Beratung soll dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können;
  • Beratung bedeutet auch, Unterstützung bei Erziehungs- und Umgangsfragen bei Partnerschaft, Trennung und Scheidung;
  • Beratung ist ein für die Klienten niedrigschwelliges Leistungsangebot, das die Klienten möglichst unmittelbar in Anspruch nehmen können und sie bei ihren indivi duellen, familienbezogenen Fragen und Problemen unterstützt;
  • Beratung soll Krisen vorbeugen bzw. die Krisenbewältigung unterstützen und insbe sondere der Notwendigkeit familienersetzender Hilfen nach Möglichkeit vorbeugen;
  • Beratung hat die selbständige und frühstmögliche verantwortliche Lebensgestaltung der Klienten zum Ziel (Hilfe zur Selbsthilfe).

Zielgruppe

Zielgruppe der Beratungsleistung können Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte sein, sowie Bezugspersonen aus dem System unserer Klient:innen und im Rahmen der präventiven Arbeit auch Kolleg:innen in Form u.a. von Weiterbildungen.

Charakteristische Gestaltungsmerkmale

Erziehungsberatung ist ein ambulantes Hilfeangebot, dass sowohl Beratung als auch Therapie von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Erziehungsberechtigten beinhaltet. Das Beratungsangebot o.g. Zielgruppe kann nur auf dem Prinzip der absoluten Freiwilligkeit beruhen. Dabei gilt es gegenüber anderen ambulanten Erziehungshilfen zu beachten, dass Erziehungsberatung eine institutionelle Beratung ist, die in eigenen Beratungsstellen erfolgt.

Die Jugendhilfestation greift auf ein multidisziplinäres Team zurück, welches mit seinen verschiedenartigen Fachkräften den Zugang zu den Problemen des Klienten ermöglicht und unterschiedliche Sichtweisen einbezieht. Somit sind wir bei der Auswahl der Betreuungsangebote flexibel.

Leistungsinhalte und Gestaltungselemente

Der Gegenstand der Beratungsleistungen reicht von Erziehungsleistungen und Erziehungsschwierigkeiten von Eltern und Personensorgeberechtigten bis hin zu Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen eines Kindes oder eines Jugendlichen, sowie damit zusammenhängende psychosomatische Beschwerden eines Kindes oder Jugendlichen bzw. die mit der Erziehung beauftragten Personen. Nicht selten handelt es sich um komplexe Problemlagen und Mehrfachbelastungen und -störungen, die besondere Ansprüche an eine ganzheitliche Problemsicht und Problemlösung stellen.

Methodisch reichen die Beratungsleistungen von der persönlichen Beratung über psychosoziale Gesprächsführung bis hin zum Einsatz verschiedener psychotherapeutischer Verfahren für Einzelne, Familien oder andere sozialer Gruppen. Dazu gehört auch die Kooperation mit anderen sozialen Einrichtungen.

Diagnostik

Die Jugendhilfestation Demmin führt im Auftrag des Jugendamts bzw. im Rahmen des Hilfeplans u.a. psychologische Diagnostik durch. Solche Aufträge betreffen in der Regel die differenzierte Erhebung und Feststellung des Hilfe- und Förderbedarfs. Durch die Zusammenarbeit mit den sozialpädagogischen Fachkräften gehen die pädagogischen Beobachtungen innerhalb der Gruppe ebenso in die Diagnostik mit ein wie systematisch erhobene testdiagnostische Daten. Dafür stehen in der Jugendhilfestation derzeit über 25 gängige und anerkannte Testinstrumente und Fragebögen für die Leistungs-, Persönlichkeits-, und Entwicklungsdiagnostik bereit. Bei speziellen Fragestellungen, z.B. genauere Untersuchung von Teilleistungsschwächen mit Ableitung einer differenzierten Therapie oder schwerwiegenden Störungsbildern mit der Notwendigkeit ärztlicher Abklärung, werden die Möglichkeiten ambulanter Erwachsenen- und Jugendpsychiatrischer Praxen genutzt.

Psychotherapeutische Leistungen

Der Träger bietet verhaltens- und familientherapeutische Leistungen durch eine psychologische Fachkraft dann an, wenn sie im Hilfeplan verankert und beschrieben sind. Die Organisation der bedarfsgerechten Mitarbeit einer sozialpädagogischen Fachkraft mit Heilerzieher:innenausbildung und einer psychologischen Fachkraft aus dem Team der Jugendhilfestation heraus ist im Rahmen von individuellen Sonderleistungen möglich.