Betreutes Einzelwohnen

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Allgemeines

Das BETREUTE EINZELWOHNEN (§ 27 in Verbindung mit §§ 34, 41 SGB VIII / KJHG) soll eine Möglichkeit bieten, ein realitätsbezogenes Wohn- und Betreuungsangebot für Jugendliche zu schaffen. Wir Erwachsenen haben aus unserer Profession heraus eine Draufsicht und bringen eigene Erwartungen aus dem fachlichen Ansatz heraus in die Problematik mit ein. Aus unserer Sicht ist das Betreute Wohnen in einer „Zwangsgemeinschaft“ unter den konkreten Erfahrungen unserer hiesigen Betreuungspraxis nicht mehr angebracht. Anders als vielleicht in der Heimerziehung kann der methodische Ansatz „Gruppe als Methode“ mit den jugendlichen Bewohnern, die wir in der letzten Zeit betreut haben, nicht nachhaltig angewendet werden. Deshalb ist es unser Anliegen, Angebote für Jugendliche zu entwickeln, um möglichst lebensweltnah und zukunftsorientiert auf bestehende Bedarfe reagieren zu können.

Dieses Leistungsangebot versteht sich als ein Lebensort für Jugendliche. Es richtet sich an Jugendliche, die in ihrem bisherigen Familienumfeld nicht verbleiben können bzw. ohne einen festen Wohnsitz sind. Das Betreuungsalter beträgt 16 – 21 Jahre. Für eine Betreuung innerhalb dieser Leistung gibt es für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr keine Bedingungen für die Aufnahme. Das bedeutet, dass wir Jugendlichen mit nahezu allen individuellen Problemlagen (z.B. Alkohol- und Drogenprobleme) die Aufnahme gewähren und gemeinsam versuchen, mit ihnen an der Bewältigung ihrer Probleme zu arbeiten. Oberstes Gebot ist hierbei jedoch die Bereitschaft zur Mitarbeit der einzelnen Jugendlichen. Es ist wichtig, auf eine Mitarbeit zu bauen, um erfolgreich Hilfe leisten zu können.

Zieldefinition

Diese Betreute Wohnform soll speziell für den Einzelfall nach Bedarf der/des Jugendlichen eingerichtet werden. Es versteht sich als Zwischenstufe auf dem Weg zur weiteren Verselbstständigung der/des Jugendlichen, mit dem Ziel, diesen später als eigenen Wohnraum eventuell zu übernehmen bzw. eigenen anzumieten.

Der Hilfebedarf für diese Betreute Wohnform sollte in der Regel durch die/den Jugendlichen selbst signalisiert und durch alle am Hilfeplanprozess beteiligten Personen als geeignete und notwendige Hilfeform anerkannt werden. Die/der Jugendliche betrachtet diese individuelle Wohnform als neue Lebensperspektive und qualitative Aufwertung ihrer Sozialisation. Somit ist die Grundvoraussetzung der Freiwilligkeit und der Bereitschaft zur Mitarbeit gegeben.

Ziel und Auftrag des einzelnen Betreuungsarrangements ergeben sich aus dem individuellen Einzelfall und werden im Hilfeplan konkretisiert.

Der / die Jugendliche soll Unterstützung erhalten bei der:

  • Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten;
  • bei der Entwicklung einer stabilen Lebenssituation, Aufbau einer individuellen Lebensperspektive und einer eigenverantwortlichen Lebensführung;
  • Erhaltung und Unterstützung des familiären Sozialisationsfeldes sowie Beratung und Begleitung in der Beziehungsarbeit mit der Familie und den Freunden der Jugendlichen;
  • der aktiven Einbeziehung der Angehörigen im laufenden Hilfeplanprozess, um die Befähigung zur Übernahme von Wiederverantwortung zu fördern;
  • der Integration in das/die soziale/n Umfeld(er) und Angebote, Begleitung und Unterstützung bei der Ablösung aus dem bisherigen Lebensumfeld;
  • der Bewältigung von Alltagsproblemen;
  • der Befähigung zur Lösung von Konflikten und Krisen und Organisation und Strukturierung eines individuell abgestimmten Tagesablaufes;
  • der Hilfe zur Selbsthilfe;
  • der Vermeidung von Ausgrenzung in verschiedenen Lebensbereichen;
  • im Umgang mit den finanziellen Voraussetzungen des Jugendlichen;
  • Absicherung der individuellen Grundversorgung mit Lebensmitteln.

Angebote zur Förderung:

  • kontinuierliche Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Schule bzw. der Ausbildungsstätte der Jugendlichen Hilfe und Beratung bei Lern- und Leistungsanforderungen der Schule bzw. der Ausbildung;
  • Hilfe bei der Entwicklung von Beschäftigungs- und Arbeitsperspektiven sowie Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz bzw. Erhaltung des Arbeitsplatzes;
  • regelmäßige Arbeitsgespräche mit verschiedenen Leistungsträgern, die im Zusammenhang mit der individuellen Betreuung des Jugendlichen stehen.

Fachliche Ausrichtung

Unser pädagogischer Ansatz ist die Partizipation der Jugendlichen, d. h. die Mitwirkung am Hilfeplan und die Orientierung an Bedürfnissen und Interessen der Jugendlichen. Die Jugendlichen sollen mitbestimmen, wie Hilfe und Unterstützung gewährleistet wird und gemeinsame Ziele erreicht werden können. Ein in diesem Kontext wichtiger Aspekt ist die Orientierung an den Lebenswelten der Jugendlichen. Ihre Lebenserfahrungen, ihre sozialen Fähigkeiten werden beachtet und in die gemeinsame Arbeit mit einbezogen und finden Niederschlag in den ganz individuellen Beratungs- und Betreuungsarrangements. Sie sollen Betreuung erleben, die sie befähigt, sich im ganz normalen Alltag zu bewegen und in ihrer Lebenswelt bestehen zu können.

Die Arbeit mit den elementaren Anforderungen in einer Wohnung wird durch die Sozialpädagogen gewährleistet. Hierfür wird mit dem Jugendamt ein grundsätzlicher Umfang an Fachleistungsstunden vereinbart, um diese Prozesse mit jeder/jedem Jugendlichen abzusichern. Hierbei geht es vor allem um Elemente der Grundversorgung, d.h. die Erlangung von praktischen Fähigkeiten, um sich selbst versorgen zu können und den mietgerechten Umgang mit eigenem Wohnraum zu erfahren.

Es werden neben den grundlegenden Elementen der Versorgung und Betreuung im Betreuten Einzelwohnen persönlichkeitsorientierte Ansätze genutzt, um Konfliktfähigkeit und Selbständigkeit bei den Jugendlichen zu erlangen. Elemente der Grundversorgung in dieser Wohnform können u.a. sein:

  • Anleitung zur Selbstversorgung
    (Einkaufen, Kochen, Wäsche- und Kleiderpflege, Raumpflege);
  • Hilfe und Unterstützung bei der Verwaltung des finanziellen Budgets;
  • Hilfe zum verantwortlichen Umgang mit dem Mobiliar der Wohnung, Umgang mit anderen Mietparteien und dem Vermieter;
  • Reflexion und Beratung zu aktuellen Fragen der Lebensgestaltung;
  • Unterstützung bei der Bewältigung persönlicher Krisen.

Zusätzlich zu diesen Eckpfeilern der Grundversorgung werden persönlichkeitsorientierte Elemente individuell für die/den einzelne/n Jugendliche/n geleistet. Hierzu werden gemeinsam mit dem Jugendlichen und dem zuständigen Jugendamt individuell Ziel, Aufgaben und Umfang der Betreuung abgestimmt.