Lebensweltorientierung
Die der Denkhaltung und Arbeitsweise des VSP zugrunde liegenden Leitkategorien lassen sich in einer Fachdiskussion der Sozialen Arbeit verorten, die seit dem 8. Jugendbericht unter dem Begriff "Lebensweltorientierung" zusammengefaßt wird. Erst vor diesem Hintergrund läßt sich ein Gesamtverständnis der Arbeit des VSP entwickeln, erst so werden wohl auch viele der konzeptionellen Überlegungen, daraus resultierende Vorschläge zur Organisation von Hilfen zur Erziehung und die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Elementen der Gesamtkonzeption plausibel. Die für unsere Überlegungen zentralen Aspekte sollen daher hier zunächst benannt werden.
Ein Ausgangspunkt ist die sozialwissenschaftlich hinlänglich belegte Erkenntnis, daß sich in unserer Gesellschaft sehr unterschiedliche Lebensstile, Überzeugungen und Lebenserfahrungen der Menschen entwickelt haben. Die Bindungskraft der großen Organisationen und gemeinsamen Überzeugungen hat nachgelassen. Der einzelne Mensch ist stärker darauf angewiesen, selbst seine Überzeugungen, seine Wege in einem unübersichtlichen Feld und seine Identität zu suchen. Damit ist auch die Vielfalt unterschiedlicher sozialer Milieus größer geworden. Für eine Soziale Arbeit, die dieser gesellschaftlichen Entwicklung gerecht werden will, hat dies zur Folge, daß sie die Komplexität nicht durch einfache Zuordnungen und daraus abgeleitete standardisierte Interventionen reduzieren kann, sondern daß sie sich an den individuellen und kollektiven Erfahrungen einzelner Menschen und von Gruppen orientieren muß. Ihre Ziele kann sie nicht mehr angemessen durch einen defizitorientierten Vergleich ihrer Klienten mit einem allgemeinen Normalitätsmodell gewinnen, sondern sie muß die individuellen Lebenserfahrungen ihrer Klienten berücksichtigen, eine Verständigung über eine gemeinsame Deutung ihrer Probleme anstreben und belegen, daß sie ihnen bei der Bewältigung ihrer Probleme nützlich sein kann.
Chancen eröffnen
Bei Kindern muß sie darüber hinaus nachweisen, daß sie ihnen Entwicklungschancen verschafft, die ihnen ansonsten vorenthalten geblieben wären, und ihnen so auch die Bewältigung zukünftiger Probleme erleichtert. An Bedeutung gewonnen hat daher die Partizipation der Menschen an den sie betreffenden Entscheidungen, die Vermeidung von destruktiven Eskalationen, die Ausrichtung auf eine Integration in das spezifische Milieu und die Normalisierung von Lebensverhältnissen, etwa in dem Sinne, daß vermeidbare Leiden vermieden werden und Optionen für eine Gestaltung des Lebens nach eigenen Vorstellungen eröffnet werden. Dies hat nicht nur Konsequenzen für die Organisation der Sozialen Arbeit, sondern betrifft ihr Selbstverständnis im Kern. Die Einstellung der MitarbeiterInnen zu ihren Klienten ist davon nicht abzulösen: Etwa der Respekt vor ihren Erfahrungen und Eigenarten gehört unverzichtbar zu einer professionellen Haltung.
Alle Strategien, die die Menschen aus ihren bisherigen sozialen Bezügen herausreißen, sind damit besonders legitimationsbedürftig. Auch wenn deren Lebensbedingungen in mancher Hinsicht problematisch sind, greifen Programme, die die Klienten primär durch eine Herausnahme "retten" wollen, sich Heilung durch einen von außen inszenierten Wechsel des Lebensortes erhoffen oder in Institutionen ausschließlich ihre Verhaltens- und Einstellungsänderung betreiben wollen, zu kurz und produzieren ungünstige Nebenwirkungen, verschärft dann, wenn sie explizit gegen den Willen der Betroffenen erfolgen. Sinnvoller erscheint es, im Lebensfeld selbst Verbesserungen anzustreben, die Menschen zu ermutigen, ihre Lebensbedingungen zu verändern und hierfür Ressourcen zur Verfügung zu stellen oder zugänglich zu machen.
Diese Ziele lassen sich bei ambulanten Hilfen zur Erziehung in mancher Hinsicht leichter erreichen als bei den stationären. Die Praxis der Jugendhilfestationen hat gezeigt, wie solche individuellen Arrangements im ambulanten Bereich entwickelt werden können und welche Chancen - neben den Schwierigkeiten und weiterhin bestehenden Unzulänglichkeiten - dadurch eröffnet werden können. Bei stationären Betreuungen ist dies u.a. deswegen schwieriger, weil hier Ressourcen – insbesondere Menschen und Räume - vorgehalten werden müssen und wegen der ansonsten auftretenden Verzögerungen nicht erst im Einzelfall gesucht werden können. Damit ist hier das Risiko größer, daß die bereits bestehenden Strukturen einzelnen Kindern und auch ihren Eltern nicht gerecht werden. Außerdem führt eine Flexibilisierung bei allen Settings der Gruppenerziehung dazu, daß die notwendige Kontinuität von Lebensverhältnissen für die anderen Kinder gefährdet werden kann. Auch der Wechsel in stationäre Settings und wieder aus ihnen heraus ist ein schwer zu bewältigendes Lebensereignis. Um solche zusätzlichen Schwierigkeiten zu vermeiden oder zu mildern, richtet sich unsere Aufmerksamkeit besonders darauf, wie diese Wechsel und das Umschalten zwischen stationärer und ambulanter Betreuung möglichst "weich" zu gestalten sind.
Die Hilfen zur Erziehung haben sich - nicht unbedingt in der Gesetzeslage - aber doch unverkennbar in der Praxis zu relativ hochschwelligen Hilfen entwickelt: Es müssen erhebliche Schwierigkeiten nach außen deutlich werden, bevor die kostenaufwendigen Hilfen für notwendig und geeignet gehalten werden. Um Eskalationen zu vermeiden und präventive Wirkungen zu ermöglichen, ist zumindest ergänzend ein niederschwelliger Zugang zu einer kompetenten Beratung notwendig. Dies zu erreichen ist leichter, wenn die Angebote dezentral, sozialraumorientiert und ohne stigmatisierende Regularien zugänglich werden. Da sich nicht nur die einzelnen Menschen, sondern auch Regionen und die dort auftretenden Probleme verändern, sollten die Angebote so organisiert sein, daß sie leicht den veränderten Erfordernissen angepaßt werden können und die Ressourcen, die die professionelle Arbeit anbietet, sich ebenfalls in einem Prozeß ständiger Veränderung befinden.
Nachfrageorientierte Gestaltung der Hilfe zur Erziehung
- § 27 KJHG, wonach Eltern oder andere Personensorgeberechtigte einen Anspruch auf HzE haben, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann. Die Hilfe muß „geeignet und notwendig“ sein.
- § 36 KJHG: Art der HzE wird im Zusammenwirken von sozialpädagogischen MitarbeiterInnen im Jugendamt, Eltern, Kindern und Jugendlichen sowie den durchführenden Trägern komponiert.
- Einrichtungstypus
Jugendhilfestation mit individuell komponierten Betreuungsarrangements
Zentrale Handlungselemente
Um den Erfordernissen nach problemadäquaten Angebotsstrukturen im Rahmen einer Sozialraumorientierung gerecht werden zu können, favorisiert der VSP stets drei zentrale Handlungselemente, die von einem ambitioniertem Gestaltungswillen ausgehen und im Interesse der Effektivität eng zueinander in Beziehung stehen. Dies sind:
- Jugendhilfestationen mit aufsuchenden, beratenden und tagesstrukturierenden Angeboten
- stationäre Jugendhilfe im Sinne der Ausdifferenzierung von Heimerziehung
- Kriseninterventionslogistik im Rahmen sozialpolitischer Infrastruktur
Formen der klassichen Heimerziehung sind stark in die Kritik geraten. Viele Beobachtungen sprechen dafür, daß sie dazu neigen, ein spezifisches "Anstaltsinnenleben“ zu entwickeln und zur Entstehung von weiteren Problemen der Kinder beitragen - wie fehlende Außenkontakte, Unselbständigkeit, ständige Veränderungen des sozialen Feldes durch das Ausscheiden und die Neuaufnahme von Kindern. Auch guten und engagierten MitarbeiterInnen gelingt es nur partiell, diese Nachteile zu vermeiden oder zu mildern.
Die wichtigen Eckpunkte für jegliche Reformprozesse sind dabei unserer Auffassung nach:
- Reduzierung stationärer Plätze zugunsten teilstationärer Tagesgruppenangebote
- Differenzierung der Betreuungsformen innerhalb und außerhalb der Häuser
- Ausrichtung auf milieunahe, lebensweltorientierte Betreuung von Kindern und Jugendlichen