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Finanzierungsmodell: Fachleistungsstunde

In die herkömmlichen Formen der Finanzierung von Hilfen zur Erziehung ist Anfang der Neunziger Jahre Bewegung gekommen. Dabei fanden die Umstellungen vor dem Hintergrund der Neuordnung und Neugestaltung der erzieherischen Hilfen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) statt. Lebensweltnähe, Familienorientierung, Differenzierung, Ambulantisierung, Regionalisierung und vor allem Flexiblisierung waren die wesentlichen Stichworte, die aus sozialpädagogischer Sicht in die Diskussion um die Gestaltung der Jugendhilfe eingebracht wurden.

Für die Organisationen der sozialen Arbeit ist es nichts grundsätzlich Neues, dass Umgestaltungen immer auch Fragen nach der Finanzierung aufwerfen. Für die öffentlichen wie für die freien Träger stellt sich hingegen nach wie vor die Frage, ob und wie die neuen fachlichen Anforderungen und die fiskalischen Zwänge zur Sparsamkeit mit welchen Finanzierungsmodellen gelöst werden können. Die Pflegesatzfinanzierung hat sich als zu starr erwiesen. Öffentliche Träger beklagen die Undurchsichtigkeit, freie Träger kritisieren mangelnde Flexibilität. Den Bedingungen des Einzelfalls konnte im Rahmen von Pflegesätzen auf der finanziellen Ebene zu wenig Rechnung getragen werden. Bei zuwendungsfinanzierten Projekten dagegen besteht das Problem, dass grundsätzlich ein Zusammenhang zwischen Zuwendung und erbrachter Leistung nicht nachvollziehbar dargestellt werden kann. Sie haben sich daher stets gegen den Verdacht zu erwehren, nur die ihnen gemäßen Klienten zu betreuen und sich in Zweifelsfällen für nicht zuständig zu erklären.

Die Fachleistungsstunde nimmt als Finanzierungsmodell für erzieherische Hilfen eine radikale Position ein: Sie koppelt die Finanzierung transparent an die Leistung für den Einzelfall. Mit der Fachleistungsstunde sollte eine "einheitliche Währung" der erzieherischen Hilfen etabliert werden. Die Idee der Fachleistungsstunde ist nicht am "grünen Tisch", sondern aus der sozialpädagogischen Praxis heraus entwickelt worden. Sie wird seit 1992 - zunächst im Rahmen des "Modell projekts des Insti tuts des Rauhen Hauses für Soziale Praxis (ISP) zur Unterstützung des Aufbaus einer Jugend hilfestruktur in freier Trägerschaft im Bundesland Mecklenburg-Vor pom mern" - mehr oder weniger flächendeckend angewendet, überwiegend jedoch für den Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung.

Die Entwicklung zeigt aber auch die Janusköpfigkeit dieses Finanzierungsinstruments, das ursprünglich für die Finanzierung einer fallbezogenen, „maßgeschneiderten“ Organisation von Jugendhilfeleistungen, jenseits des engen Maßnahmenkatalogs des KJHG, entwickelt wurde. Doch gerade für Abrechnung der Leistungen der ambulanten und teilstationären „Säulen“ in den Hilfen zur Erziehung wird die Fachleistungsstunde heute vielfach verwendet. Zudem wird die finanzielle Berechnung einzelner Angebote über die Kalkulation von Fachleistungsstunden vielfach auch dazu verwendet, die neuen Forderungen nach Transparenz der Leistungen und nach nachprüfbarer Qualität zwischen Freien und öffentlichen Trägern rational auszuhandeln. Diese Beispiele aus der Praxis zeigen, dass die Fachleistungsstunde unabhängig von dem fachlichen Konzept eingesetzt werden kann, für das sie ursprünglich entwickelt wurde. Man könnte das als Degeneration, Missbrauch oder Fehlinterpretation der Fachleistungsstunde sehen. Die eigentliche Ursache ist aber wohl, dass die Fachleistungsstunde im Grunde lediglich Aufwände einer personalintensiven Dienstleistungsorganisation betriebswirtschaftlich korrekt kalkuliert. Nicht mehr und auch nicht weniger.

Die Einführung dieser "einheitlichen Währung" bietet für sich genommen jedoch keineswegs eine Gewähr für die Flexibilisierung von Einrichtungen und sozial­pädagogischen Angeboten, aber sie steht ihr zumindest nicht mehr entgegen. Damit Flexibilität entsteht und erhalten bleibt, müssen jedoch viele weitere Bedingungen erfüllt sein. Welche dies sind, ist ausführlich beschrieben in dem 1994 von Thomas Klatetzki im Votum Verlag, Münster herausgegebenen Buch "Flexible Erziehungs­hilfen - Ein Organisationskonzept in der Diskussion".



Die Fachleistungsstunde

Die Fachleistungsstunde (FLS) ist ein Leistungsentgelt zur Kostenberechnung von Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Sie beinhaltet alle betriebsnotwendigen Aufwendungen einer Einrichtung, die mit der Inanspruchnahme ihrer sozialpädagogischen MitarbeiterInnen je Betreuungsstunde verbunden sind. Der Kostensatz wird ermittelt, indem die Summe der jährlichen Aufwendungen durch die Anzahl der jährlich erbringbaren Betreuungsstunden dividiert wird.

Wie setzen sich die Kosten einer Fachleistungsstunde zusammen?

1. Komponente Betriebsnotwendige Aufwendungen
(Personalkosten / Sachkosten)
2. Komponente Kalkulatorischer Unterauslastungszuschlag
3. Komponente Sozialpädagogisches Bewegungsgeld


Leistungsbausteine
(Zusätzliche Aufwendungen / Hilfearrangements)

- Belegungskosten (Unterkunft, Verpflegung usw.)
- Unterhaltsleistungen analog Bundessozialhilfegesetz
- Sonderleistungen
   (Einrichtung / Ausstattung / Fahrtkosten usw.; Barbetrag)


Wie werden die Jahresbetreuungsstunden ermittelt ?



„Früher war die Zukunft auch mal besser.“

Karl Valentin (1882 - 1948),
dt. Kabarettist