JHS: Katharinenstraße 32 | 17033 Neubrandenburg
Im Miteinander Schwierigkeiten meistern
Die Jugendhilfestation (JHS) Neubrandenburg besteht seit dem 01.02.1994 und arbeitet im Bereich der ambulanten und teilstationären Hilfen zur Erziehung.
Wir betreuen im Auftrag des Jugendamts der Stadt Neubrandenburg Kinder, Jugendliche und deren Personensorgeberechtigte.
Wir wollen Ansprechpartner sein für Eltern, Jugendliche und Kinder und wollen Unterstützung bei der Bewältigung von alltäglichen Schwierigkeiten in der Erziehung geben. Besonders wichtig ist uns hierbei, nicht für den Klienten sondern mit ihm Situationen in schwierigen Lebenslagen zu meistern. Wir wollen aber auch Vermittler zwischen verhärteten Fronten sein, als Begleiter, Berater und Helfer zur Seite stehen.
Durch ganz individuelle Beziehungsarbeit wollen wir auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen reagieren. Probleme sollen gemeistert werden, Fortschritte gemacht und Entwicklungen vorangeschoben werden.
Wo sind wir zu finden?
Die Jugendhilfestation befindet sich seit April 2008 in Katharinenstraße 32 unweit des Rathauses und nahe dem Stadtzentrum. Es bestehen gute Anbindungen zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Unsere Einrichtung ist gut auf dem Fußweg vom Bahnhof zu erreichen.
Für die Arbeit mit unseren Betreuten stehen uns 4 Beratungsräume zur Verfügung, die für Einzelgespräche aber auch für Familiengespräche Rückzugsmöglichkeiten bieten. Für Gruppenbetreuungsprozesse stehen diverse Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Unser Team
9 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- (davon 7 Diplom-Sozialpädagoginnen und –pädagogen (FH), 1 staatl. anerkannte Sozialarbeiterin sowie eine staatl. anerkannte Erzieherin)
- ein Mitarbeiter mit einer Zusatzausbildung zum Konfliktberater
- Diplom-Psychologe/Psychotherapeut auf Honorarbasis im Team
regelmäßige Supervision
- Verwaltungsfachkraft
Unser Arbeitsansatz
Unsere Einrichtung gestaltet ihre Hilfeleistung nach dem Konzept der flexibel organisierten Erziehungshilfen und bezieht sich insbesondere auf die Ausführung des § 27 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).
Unsere Leistungsangebote
Unsere Leistungsangebote richten sich an Kinder / Jugendliche und deren Personensorgeberechtigte, die nach §§ 27 ff KJHG (SGB VIII) Anspruch auf Hilfe zur Erziehung haben, wenn diese für das Wohl und die Entwicklung ihrer Kinder notwendig und geeignet sind.
Ambulante Erziehungshilfe:
Erziehungsberatung (§ 28 KJHG)
- Unterstützung bei der Bewältigung individueller und familienbezogener
- Probleme und bei der Lösungvon Erziehungsfragen
beratende Intervention
- Aufklärung und Unterstützung von Ratsuchenden
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 KJHG)
- lebensweltbezogener flexibler Betreuungsansatz, der sich am Bedarf der Betreuten orientiert
- langfristige Betreuung mit einer bindenden Verlässlichkeit in der Beziehung
- Vermeidung von Heimerziehung
- niedrigschwellige Angebote bezüglich Selbstreflexion, Ressourcenfindung und –nutzung sowie Netzwerkarbeit
- modellhaftes Lernen als Prozess
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 KJHG)
- Unterstützung der gesamten Familie bei der Wahrnehmung ihrer
- Erziehungsaufgaben und der Bewältigung ihrer komplexen Lebenssituation
- begleitende praktische Beratung und Unterstützung über einen längeren Zeitraum
- Erhalt der Familie und Vermeidung von Fremdunterbringung
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
(§ 35 KJHG)
- intensivste Begleitung und Unterstützung auf lange Sicht
- zielt auf das Aushalten von Prozessen ab
- starke Individualisierung
- 1:1 Betreuung, die im bekannten Lebensumfeld aber auch außerhalb dessen geleistet werden kann
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35 a KJHG)
- hohe Flexibilität bei der individuellen Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
- drohende Ausgliederung aus der Gesellschaft verhindern bzw. optimale Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen
- gezielte und angemessene Förderungsangebote
- Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der Jugendhilfestation (Psychologen, Supervisor...)
Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 KJHG)
- Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung
- Hilfe zur eigenverantwortlichen Lebensführung
- Beratung und Unterstützung bei der Hilfe zur Verselbständigung
Teil- und stationäre Erziehungshilfe:
Soziale Gruppenarbeit (§ 29 KJHG)
Heimerziehung und sonstige Betreute Wohnform
(§ 34 KJHG)
- Schaffung eines Lebensortes für Jugendliche, die in ihrem bisherigen Familienumfeld nicht verbleiben können bzw. ohne festen Wohnsitz sind
- Folge- bzw. Ergänzungsangebot auf bereits geleistete Hilfeangebote, um einen Betreuerwechsel möglichst zu verhindern
- Individuelle Erarbeitung eines Betreuungsarrangements, dass sich an Erfahrungen und Fähigkeiten der Hilfesuchenden orientiert
- Unterstützung für den Aufbau einer eigenverantwortlichen Lebensführung
- Hilfe in akuten Krisensituationen
Weitere Angebote:
Betreutes Wohnen
Neustrelitzer Straße 77, 17033 Neubrandenburg
TOA | Täter-Opfer-Ausgleich
(§ 10 JGG: Jugendgerichtsgesetz)