KJWG | Kinder- und Jugendwohngruppe

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KJWG: Chausseestraße 2, 17498 Neuenkirchen

Wer wird aufgenommen?

Das Kinder- und Jugendhaus „Boddenland“ in Neuenkirchen ist ein koedukatives Betreuungsangebot. Es bietet jungen Menschen eine gruppendynamische Betreuungs- und Erziehungskonstellation. Das Aufnahmealter für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige liegt zwischen 6 und 21 Jahren (Ausnahmen im Einzelfall möglich). Auch die Aufnahme von jugendlichen Schwangeren ist möglich.

Die Wohngruppe versteht sich als integratives, bedarfsorientiertes Jugendhilfeangebot. Hier findet ein familienorientiertes gemeinschaftliches Leben statt, das von der geglückten Gestaltung des Alltags "lebt". Die Pädagogen sind Organisatoren dieses Alltags und die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen sind ihre kooperativen Co-Erzieher: "Jugend erzieht Jugend" oder "Positiv-Peer-Culture" sind die entsprechenden Schlagworte, an denen wir den Alltag ausrichten. Wir achten darauf, dass mit Blick auf die Wahrnehmung der jeweilig Anderen Akzeptanz, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft praktiziert werden. Abweichung von diesen Grundsätzen besprechen wir mit den jungen Menschen und machen sie dadurch mit der Bedeutung von gegenseitiger Solidarität bekannt. Ein Sinn für Disziplin und Ordnung, als wichtige Sekundärtugenden, wird im Zusammenhang mit den haushaltlichen Aufgaben, ebenso wie den schulischen Pflichten erworben bzw. thematisiert.

Ziele und pädagogische Prinzipien

Grundlegendes Ziel der Arbeit im Kinder- und Jugendhaus ist es, die intellektuellen, sozialen und emotionalen Kompetenzen der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen in der Gruppe und durch individuelle Betreuung zu fördern, um ihnen nach Abschluss der Hilfemaßnahme eine Rückkehr in den familiären Haushalt, den Übergang in eigenen Wohnraum oder die Überleitung in eine weiterführende Hilfeform zu ermöglichen.

Die zu Betreuenden haben einen Anspruch darauf, ihren Möglichkeiten entsprechend maximal gefordert und gefördert zu werden. Die Mitarbeiter/Innen des VSP zwingt dieses Prinzip dazu, deren Kompetenzen wahrzunehmen, zu berücksichtigen und weiterzuentwickeln. Pädagogisch klug handelt, wer möglichst viele Gelegenheiten schafft, die Kompetenzen einzubringen, und wer die Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Eltern nicht unterhalb ihrer Möglichkeiten anspricht. Basis dafür ist nicht zuletzt die Entwicklung authentischer und verlässlicher Beziehungen zwischen Betreuungspersonen und Klienten sowie deren Elternhaus. Ein weiteres, zugrunde liegendes Prinzip, mündet in dem Anspruch, nicht nur den Hilfeplan, der im Zusammenhang mit der Hilfegewährung mehr oder weniger präzise, detailreich und verbindlich erarbeitet werden konnte, als Richtschnur des Handelns zu sehen, sondern in den ersten drei Monaten des Aufenthalts eine pädagogisch einzelfallbezogene Problemsichtweise zu erarbeiten. So sollen Ziele und Möglichkeiten, die bereits im Hilfeplan benannt wurden, operationalisiert und in zeitlicher Hinsicht strukturiert werden.

Inhaltlich wird dabei versucht, besonders die Stärken (persönliche Ressourcen) weiter auszubauen und zu stabilisieren, damit diese unter den Belastungen der Fremdunterbringung nicht bedroht werden oder verloren gehen. Wir wissen, dass uns im pädagogischen Prozess enge Grenzen gesetzt sind. Sie rühren aus der Besonderheit der Beziehungen zwischen Heimkindern und Erzieher/Innen sowie aus Besonderheiten des Herkunftsmilieus und aus unseren begrenzten fachlichen und methodischen Möglichkeiten.

Arbeitsformen / Methoden der pädagogischen Arbeit

Grundvoraussetzung für diese Hilfeangebote ist die Freiwilligkeit und die Bereitschaft zur Mitarbeit der jungen Menschen und Erziehungsberechtigten. Vorrangig werden die jungen Menschen beispielsweise in folgenden Bereichen beraten und praktisch unterstützt:

  • Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsfragen;
  • Ämterangelegenheiten;
  • Freizeitinteressen;
  • Umgang mit Geld;
  • lebenspraktischen Fähig– und Fertigkeiten;
  • Finden / Festigen von tagesstrukturierenden Elementen;
  • Förderung der Eigenverantwortlichkeit;
  • Kontaktgestaltung zur Herkunftsfamilie.

Die pädagogische Arbeit im Kinder- und Jugendhaus „Boddenland“ erfolgt gleichermaßen einzelfallorientiert, gruppen- und alltagsorientiert, sowie pädagogisch geplant und strukturiert:

Gruppen- und alltagsorientiert ist sie, insofern ein "gutes Zuhause" zur Verfügung steht, in dem Versorgung, Anteilnahme, Kommunikation, Bildung etc. stattfinden und unabhängig vom Verhalten der einzelnen Beteiligten vorbehaltlos sicher gestellt sind. Zudem bietet dieses Zuhause ein Lernfeld, in dem die wichtigen Routinen des Alltags, wozu beispielsweise auch der Umgang mit Zeit und Geld gehört, gelernt, trainiert und verinnerlicht werden können.

Einzelfallorientiert ist die Arbeit, insofern die Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Eltern in ihrer Biographie und gewachsenen Individualität akzeptiert und keiner Standardbehandlung oder psychologischen Manipulation unterzogen, sondern an der Bearbeitung ihrer Probleme aktiv beteiligt werden.

Pädagogisch geplant ist die Arbeit, insofern sie professionell geschieht, sich auf fachliches Wissen beruft und sich im Sinne und Gefolge einer konsensualen Hilfeplanung an der Bearbeitung von komplexen Konstellationen ausrichtet.

Strukturiert ist die Arbeit, insofern wir fünf periodisch wiederkehrende Phasen unterscheiden und beachten: Problemidentifikation, Interpretation und Bewertung, Interventionsplanung, Pädagogische Intervention, Evaluation. Das in der folgenden Tabelle zusammengefasste Strukturmodell zeigt, wie Phasen und pädagogische Methoden dabei im Zusammenhang stehen.

Dienstplangestaltung

Unsere Dienstpläne gestalten wir so, dass möglichst lange Phasen entstehen, in denen kontinuierlich an und mit den Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen gearbeitet werden kann. So können die individuellen Erziehungsaufgaben gut beobachtet und kleinschrittig modifiziert werden können.

Andererseits berücksichtigen wir bei der Dienstplangestaltung aber auch, dass das Wissen und Erleben möglichst aller Erzieher/Innen zeitnah zusammengetragen werden kann, um so bessere Möglichkeiten zur pädagogischen Evaluation zur Verfügung zu haben. In Spitzenbetreuungszeiten, insbesondere im Nachmittagsbereich, wird der Dienstplan so ge- staltet, dass mindestens eine Doppelbesetzung möglich ist. So können individuelle Bedarfe ein- zelner Kinder und Jugendlicher sowie Gruppenaktivitäten strukturiert Berücksichtigung finden.

Ressourcen und spezifische Angebote

Freizeitbereich

Neben den örtlichen Angeboten durch Sport- u. Freizeitvereinen, (Rad-) und Wanderwege, sind durch den Träger ebenfalls vielfältige Möglichkeiten einer sinnvollen Freizeitgestaltung gegeben. Außerdem sind Möglichkeiten vorhanden, sich kreativ mit Töpferarbeiten, Korbflechten oder Basteln im weitesten Sinne zu beschäftigen. Den jungen Menschen steht darüber hinaus ein PC zur Verfügung, den sie neben der Nutzung zu schulischen Zwecken auch in ihrer Freizeit, zum Spielen oder multimedial verwenden kön- nen. Auf diese Weise werden sie ohne Druck mit den Möglichkeiten der verschiedenen Bereiche von PC-Anwendungen vertraut gemacht. Unter Anleitung und durch den Gebrauch dieser Medien, können sich die jungen Menschen sowohl mit den Möglichkeiten, aber auch den Gefahren moderner Medien vertraut machen.

Schulische Förderung

Innerhalb des Hauses ist täglich eine Stunde Hausaufgabenzeit vorgesehen. Die Hausaufgabenzeit fällt in die Nachmittagsstunden von Montag bis Freitag. In dieser Zeit werden entweder anstehende Hausaufgaben oder Übungen und Lernaufgaben zu schulischen Problembereichen erledigt. Während dieser Zeit sind zwei Erzieher/Innen anwesend, die entsprechend der individuellen Herausforderungen Hilfe leisten. Spezielle Fördermöglichkeiten (z.B. durch Nachhilfeunterricht) bei schulischen Schwierigkeiten werden entsprechend geprüft und organisiert.

Elternarbeit

Zur Verbesserung und Stabilisierung der Beziehungen zwischen Eltern und Kindern - soweit dies im Einzelfall möglich ist – wird in der Betreuung die Elternarbeit impliziert. Damit die Kinder und Jugendlichen im Spannungsfeld zwischen Herkunftsfamilie und Fremdunterbringung (Kinder- und Jugendwohnaus) ihre Orientierung finden können, müssen die Bezüge zur Herkunftsfamilie hergestellt, aufrechterhalten, gepflegt und - nach Möglichkeit - positiv entwickelt werden. Der Wunsch der Kinder nach Aufrechterhaltung der Kontakte zu Bezugspersonen im familiären Umfeld (Eltern, Geschwister, Verwandte) wird somit akzeptiert und unterstützt.

Räumlich strukturelle Bedingungen

Zur Unterbringung der jungen Menschen sind sieben Einzelzimmer vorhanden. Die Zimmer befinden sich im Erd- sowie im ersten und zweiten Obergeschoss des Hauses. Sie gewährleisten eine Unterbringung, orientiert an den Wünschen und Bedürfnissen der jungen Menschen und bieten notwendige Rückzugsmöglichkeiten. Der Gruppenalltag spielt sich vorwiegend im Wohnzimmer im ersten Obergeschoss und der Küche im Erdgeschoss ab. Wohnzimmer und Küche bieten ausreichend Platz, so dass jeder junge Mensch seinen individuellen Interessen in der Beschäftigung folgen kann.

Auf jeder Etage ist ein Sanitärbereich mit Dusche und/oder Wanne vorhanden. Das Erzieherzimmer befindet sich im Erdgeschoss in zentraler Lage. Die große offene Wohnküche im Erdgeschoss bietet ausreichend Platz, und ist an die Diele des Eingangsbereiches angeschlossen. Weitere Wirtschaftsräume befinden sich im Keller. Zum Haus gehört ein weitläufiges Außengelände, das nicht nur den spezifischen Interessen und Bedürfnissen der jungen Menschen entspricht (Spiel, Sport und Freizeit), sondern auch durch deren Freunde mitgenutzt werden kann (Vermeidung von Isolierung und Stigmatisierung).

Kooperationen

Die Kooperation mit den Eltern der Kinder und Jugendlichen, anderen Projekten des betreuten Wohnens, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen allgemein und den Jugendämtern der Herkunftsregionen der Klienten ist ein wichtiger Bestandteil der erfolgreichen Arbeit mit den Klienten.

Diese Art der klientorientierten Zusammenarbeit mit anderen Projekten und Einrichtungen gibt uns die Möglichkeit, Fördermöglichkeiten für die Klienten individuell und bedarfsgerecht zu nutzen. Die Aufgabe der Mitarbeiter/Innen ist es, den jungen Menschen und ihren Eltern dabei zu helfen, entsprechende Ressourcen zugänglich und nutzbar zu machen. Dazu zählen Jugendämter, Schulen, Beratungsstellen, Jugendzentren, Selbsthilfegruppen, Gemeinderat usw.