Milieunahe Heimerziehung bedeutet, bevorzugt Kinder und Jugendliche aus der Region aufzunehmen. Durch deren Umzug ins Heim sollen sie möglichst viele ihrer sozialen Beziehungen behalten: etwa weiterhin die gleichen Schulen besuchen, ihre Freunde weiterhin treffen und ihren Eltern alltäglich begegnen können. Während des Heimaufenthaltes sollen intensive Kontakte zur Herkunftsfamilie entwickelt oder aufrechterhalten werden.
Ein weiteres Arrangement bezieht sich auf Formen des Betreuten Wohnens. Immer wieder zeigt sich, daß eine angemessene Betreuung von Jugendlichen einen Auszug aus der elterlichen Wohnung notwendig macht. Diese Jugendlichen wollen oder können - aus welchen Grunden auch immer – noch nicht oder nicht mehr in traditioneller (Heim)Erziehung leben. Hier werden Jugendliche in überschaubaren Wohngemeinschaften auf das selbständige Leben vorbereitet. Die Aufgabe der Pädagoginnen besteht primär darin, diese Entwicklung zu begleiten und anzuregen. Sowohl die Aufnahme von Jugendlichen unmittelbar in die Wohngemeinschaften, als auch ein Wechsel einzelner Jugendlicher aus einer Heimgruppe ist möglich. Außerdem kann die Betreuung eines einzelnen Jugendlichen in seiner Wohnung sinnvoll sein. Dies schließt die Selbstbewirtschaftung eines eigenen Budgets ein. Hier eröffnet sich ein Feld für MitarbeiterInnen, denen es gelingt, sich zu den Problemen von Jugendlichen einen Zugang zu erarbeiten, Prozesse in der Jugendkultur zu verstehen und konstruktiv zu beeinflussen. Auch diese Form Betreuten Wohnens ist sehr viel leichter außerhalb eines zentralen Heimgebäudes zu realisieren. Die Betreuungsintensität im Rahmen des Betreuten Wohnen wird in Fachleistungsstunden ausgedrückt und gewährleistet damit den abgestuften, flexiblen Einsatz der pädagogischen Ressourcen.
Grundprinzipien
Wenngleich in jedem einzelnen Projekt des VSP spezifische Routinen erarbeitet werden, auf die einzelnen Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen bezogene individuelle Strategien erarbeitet und umgesetzt werden, gibt es dennoch für stationäre Hilfen allgemein gültige konzeptionelle Grundprinzipien. Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Prinzip der individuellen Förderung
Dieses Prinzip verweist auf unseren Anspruch, nicht nur den Hilfeplan, der im Zusammenhang mit der Hilfegewährung mehr oder weniger präzise, detailreich und verbindlich erarbeitet werden konnte, als Richtschnur des Handelns zu sehen, sondern in den ersten drei Monaten des Aufenthalts in einer unserer vollstationären Gruppen einen individuellen Förderplan zu erarbeiten. Dieser Förderplan soll Ziele und Möglichkeiten, wie sie schon im Hilfeplan benannt und erarbeitet wurden, operationalisieren und in zeitlicher Hinsicht strukturieren. Inhaltlich wird bei diesem Förderplan versucht, besonders die Stärken weiter auszubauen und zu stabilisieren, damit sie nicht auch unter den Belastungen der Fremdunterbringung bedroht werden und ggf. zusammen brechen.
Prinzip der Ganzheitlichkeit
Damit ist gemeint, dass die individuelle Förderung nicht darüber hinweg täuschen darf, dass wir die Adressaten immer in ihrer Ganzheitlichkeit sehen müssen. Sichtbarem Verhalten sind unsichtbare Motive zugeordnet. Seelische Zustände sind mal verbunden, mal unabhängig von beobachtbarem Verhalten. Jeder Mensch ist Körper und Geist, jeder hat ein tiefenpsychologisch, d.h. durch sein Unbewußtes mitbestimmtes Leben. Jede Reduktion auf nur eine Dimension verbietet sich daher.
Prinzip der Übernahme sozialer Rollen
Dieses Prinzip richtet unser professionelles Augenmerk darauf, dass die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen besondere Defizite hinsichtlich eines erfolgreichen sozialen Miteinanders aufweisen. In aller Regel besteht ein gestörtes Verständnis vom Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten im sozialen Miteinander. Es dominiert eine egozentrische Sichtweise. Sich als Teil einer Gruppe zu fühlen und dementsprechend freiwillig eine Rolle zu übernehmen und ihr zu entsprechen, sehen wir als wichtige Aufgabe im Rahmen der stationären Unterbringung. Dies gilt auch dann, wenn "eigentlich" "nur" betreutes Wohnen angestrebt wurde.
Prinzip der Ausschöpfung der maximalen Kompetenzen
Mit diesem Prinzip ist gemeint, dass Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf haben, dass ihre Möglichkeiten maximal ausgeschöpft und gefördert werden. Die Mitarbeiter /-innen des VSP zwingt dieses Prinzip dazu, die Kompetenzen wahrzunehmen, zu registrieren und zu berücksichtigen. Pädagogisch klug handelt, wer möglichst viele Gelegenheiten, die Kompetenzen einzubringen, schafft und wer die Kinder, Jugendlichen und Eltern nicht unterhalb ihrer Möglichkeiten anspricht.
Dieses Prinzip verweist aber auch darauf, die Kinder und Jugendlichen mit Aufgaben zu konfrontieren, die sie bewältigen können und an denen sie Selbstwertgefühl entwickeln können.
Prinzip der minimalen Kränkung
Jeder Mensch hat einen Anspruch darauf, möglichst wenig als Person gekränkt zu werden. In vollstationären Maßnahmen befinden sich aber vorrangig solche Klienten, die eine erhebliche Kränkungsgeschichte aufweisen. Sich dieser Geschichte gegenüber zu öffnen, ihr möglichst keine weiteren Kapitel zuzufügen, ist Aufgabe der VSP-Mitarbeiter /-innen. Dieses Prinzip erfordert aber nicht nur passiv den Verzicht auf Kränkung, sondern auch aktiv das Bemühen um Zuwendung, denn vor dem Hintergrund der Kränkungsgeschichte ist unterschlagene Zuwendung selbst schon wieder Kränkung.
Prinzip der elterlichen Verantwortung
In dieser Regel drückt sich die Vorstellung des KJHGs aus, nach der es die Eltern sind, die die Aufgabe der Erziehung wahrnehmen sollen und die daher auch den Anspruch auf Hilfe geltend machen können. Erziehung in unseren vollstationären Einheiten versucht daher Eltern und sonstige Familienangehörige weit gehend in die Erzziehung einzubeziehen. Auch wenn es unbequem ist, wissen wir, dass die Kind / Eltern-Bindung einzigartig ist, ein Leben lang anhält und nicht zu ersetzen ist.
Prinzip der Hinzuziehung externer Experten
Wir wissen, dass uns im pädagogischen Prozess enge Grenzen gesetzt sind. Sie rühren aus der Besonderheit der Beziehungen zwischen Heimkindern und Lohnerziehern und aus unseren begrenzten fachlichen und methodischen Möglichkeiten. Daraus ergibt sich, externe Experten hinzuzuziehen. Dies gilt besonders für Ärzte und Psychologen.
Prinzip des sicheren Wohnens
Wir wissen, dass die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich bei uns in den vollstationären Einheiten befinden, ein besonders hohes Sicherheitsbedürfnis haben. Zwar ist es ihnen dieses Bedürfnis nicht immer zugänglich und scheinbar verkehrt es sich auch oft in sein Gegenteil: Risiko scheint das zu sein, was sehnsüchtig gesucht wird. Im VSP wird aber dafür Sorge getragen, dass Übergriffe verhindert werden und dass sich jede / jeder in seinem Zimmer sicher fühlen kann. Ein Gefühl von Sicherheit entsteht auch dadurch das jeder zu jeder Zeit wissen oder erfahren kann, wann und wie Hilfe zu erreichen ist.
Die verschiedenen Angebote im stationären Bereich
- Kinder- bzw. Kinder- und Jugendgruppen in großzügigen Einfamilienhäusern. Hier kann eine am Beispiel der Familie und der Bewältigung des Alltags orientierte Erziehung realisiert werden, wobei spezielle individuelle Förderprogramme einbezogen bleiben
- Betreutes Wohnen in kleinen eigenständigen Wohneinheiten
- Zur-Verfügung-Stellung von kleinen, durch den VSP angemieteten, Wohnungen, die ggf. in das Mietverhältnis der betreuten jungen Menschen übergehen können