Ziele der Beratung
Erziehungsberatung soll nach SGB VIII (KJHG § 28) „ ... Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen.“ Im einzelnen bedeutet dies:
- Beratung soll zum Ziel haben, dass die Kinder und Jugendlichen ihre Handlungsmacht erweitern und ihr Konflikt- und Krisenmanagement verbessern.
- Beratung soll dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können.
- Beratung bedeutet auch, Unterstützung bei Erziehungs- und Umgangsfragen bei Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Beratung ist ein für die Klienten niedrigschwelliges Leistungsangebot, das die Klienten möglichst unmittelbar in Anspruch nehmen können und sie bei ihren individuellen, familienbezogenen Fragen und Problemen unterstützt.
- Beratung soll Krisen vorbeugen bzw. die Krisenbewältigung unterstützen und insbesondere der Notwendigkeit familienersetzender Hilfen nach Möglichkeit vorbeugen.
- Beratung hat die selbständige und frühst mögliche verantwortliche Lebensgestaltung der Klienten zum Ziel (Hilfe zur Selbsthilfe).
Zielgruppe
Zielgruppe der Beratungsleistung können Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte sein, sowie Bezugspersonen aus dem System unserer Klienten und im Rahmen der präventiven Arbeit auch KollegInnen in Form u.a. von Weiterbildungen.
Charakteristische Gestaltungsmerkmale
Erziehungsberatung ist ein niedrigschwelliges, ambulantes Hilfeangebot, dass sowohl Beratung als auch Therapie von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Erziehungsberechtigten beinhaltet. Das Beratungsangebot o.g. Zielgruppe kann nur auf dem Prinzip der absoluten Freiwilligkeit beruhen. Dabei gilt es gegenüber anderen ambulanten Erziehungshilfen zu beachten, dass Erziehungsberatung eine institutionelle Beratung ist, die in eigenen Beratungsstellen erfolgt. In der Beratungsstelle werden Vertraulichkeit, Datenschutz und Schweigepflicht gewährleistet.
Leistungsinhalte und Gestaltungselemente
Der Gegenstand der Beratungsleistungen reicht von Erziehungsleistungen bei Erziehungs schwierigkeiten von Eltern und Personensorgeberechtigten bis hin zu Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen eines Kindes oder eines Jugendlichen, sowie damit zusammenhängende psychosomatische Beschwerden eines Kindes oder Jugendlichen bzw. der mit der Erziehung beauftragten Personen. Nicht selten handelt es sich um komplexe Problemlagen und Mehrfachbelastungen und –störungen, die besondere Ansprüche an eine ganzheitliche Problemsicht und Problemlösung stellen.
Methodisch reichen die Beratungsleistungen von der persönlichen Beratung über psychosoziale Gesprächsführung bis hin zum Einsatz verschiedener psychotherapeutischer Verfahren für Einzelne, Familien oder andere soziale Gruppen. Dazu gehört auch die Kooperation mit anderen sozialen Einrichtungen.